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EU-Kommission kippt den Anspruch „Amazon first!“

Online-Riese Amazon muss seine Vertragsklauseln im E-Book-Geschäft verändern. Das hat eine Untersuchung durch die Europäische Kommission bewirkt. Denn: Die bisherigen Klauseln stellten möglicherweise einen Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften dar und könnten den Wettbewerb zwischen E-Book-Händlern behindern und zu weniger Auswahl für die Verbraucher führen.

Die Kommission akzentuiert ihre Bedenken hinsichtlich der sog. „Meistbegünstigungsklausel“. Aufgrund dieser Klauseln müssten Verlage Amazon „über günstigere oder alternative Konditionen für die Wettbewerber von Amazon informieren und/oder Amazon gleiche oder bessere Bedingungen anbieten, als die, die sie den Wettbewerbern von Amazon anbieten. Diese Anforderung verpflichtet Verlage auch, Amazon neue alternative Geschäftsmodelle, z.B. andere Vertriebsmethoden oder Veröffentlichungstermine anzubieten, oder einen bestimmten Katalog für E-Books zur Verfügung zu stellen.“

Diese Klauseln könnten es anderen E-Book-Händlern „bei der Entwicklung neuer und innovativer Produkte und Dienstleistungen erschweren, mit Amazon in Wettbewerb zu treten“.

Keine Informationspflicht

Unter dem Druck der wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission wird sich Amazon verpflichten „keine Klausel durchzusetzen, die Verlagen abverlangt, Amazon vergleichbare Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und keine Klausel durchzusetzen, die Verlagen abverlangt, Amazon über solche Konditionen zu informieren.“

Durch diese Verpflichtung wären laut Auflistung der Europäischen Kommission vor allem die folgenden Bedingungen betroffen:

  • Geschäftsmodelle
  • Veröffentlichungsdatum und Kataloge von E-Books
  • Merkmale von E-Books
  • Sonderangebote
  • Agenturpreis
  • Agenturprovision
  • Großhandelspreis.

Amazon würde, so die Kommissionsmitteilung, Verlage ferner darüber informieren, dass das Unternehmen solche Bestimmungen nicht mehr durchsetzen werde. Amazon werde es den Verlagen auch ermöglichen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage hätten das Recht, die Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.

Die Verpflichtungen würden für einen Zeitraum von fünf Jahren für E-Book-Verträge im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Amazon beabsichtigt, einen Treuhänder zur Überwachung der Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bestellen.

Marktmacht auf „erpresserische Weise“ ausgenutzt

Der Börsenverein verweist darauf, dass die Vertragspraktiken des Online-Marktführers Amazon auf seine Kartellbeschwerde hin überprüft worden sind. Vereins-Geschäftsführer Alexander Skipis kommentiert: „Auf geradezu erpresserische Weise nutzt Amazon seine Marktmacht aus, um Verlagen unverhältnismäßige Konditionen abzuringen und sich einen Vorteil gegenüber anderen E-Book-Händlern zu verschaffen. Mit diesen Praktiken strebt der Online-Händler eine monopolartige Stellung an und zerstört damit Strukturen auf dem Buchmarkt, die für kulturelle Qualität und Vielfalt stehen. Ich erinnere an [Amazon-Gründer und -Chef] Jeff Bezos, der einmal gesagt hat, man müsse Verlage jagen wie kranke Gazellen. Ein hochwertiges und vielfältiges Angebot an Büchern kann es aber nur mit einem breiten Netz an Buchhandlungen und Verlagen geben. Die harten Eingeständnisse, die der Amazon-Konzern in kurzer Folge machen musste [gemeint ist das Verfahren gegen Apple und Audible], zeigen, dass das vielfalt- und qualitätsgefährdende Geschäftsgebaren des Online-Händlers nicht aufgeht.“ Skipis‘ Kampfansage: „Wir werden das Marktverhalten Amazons weiterhin aufmerksam beobachten und entschieden einschreiten, wenn es nötig ist.“

Kommentare

1 Kommentar zu "EU-Kommission kippt den Anspruch „Amazon first!“"

  1. Dank Amazon bin ich jetzt arbeitslos! Hatte ich vorher einigermaßen gut von meinen E-Books leben können, ist seit Unlimited, dieses blöde Leseabo wo man jeden Monat weniger bekommt, alles dahin! 0,0033 Euro pro Seite. Danke! Die Leute brauchen ja nicht mehr kaufen, weil sie ja ein Abo haben! (…)*
    *redaktionell bearbeitet. Bitte bleiben Sie sachlich. Viele Grüße aus der buchreport-Redaktion

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