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Die Neunte macht Verleger froh

Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverleger freuen sich über die anstehende Änderung des Wettbewerbsrechts: Im Zuge der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden ihnen kartellrechtliche Erleichterungen zugestanden. Künftig dürfen sie verlagswirtschaftlich zusammenarbeiten – also Kooperationen jenseits des redaktionellen Bereichs beispielsweise beim Vertrieb oder der Anzeigenvermarktung eingehen, selbst wenn dadurch der Wettbewerb eingeschränkt wird.

Die Branchenverbände BDZV und VDZ begrüßen das vom Bundestag abgesegnete Gesetz (der Bundesrat soll es am 31. März billigen): „Angesichts massiver Umbrüche im Medienmarkt sind Zeitungen und Zeitschriften auf größere Freiräume bei der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit angewiesen.“ Das neue GWB ermögliche es, „innovative neue Angebote“ für Leser und Anzeigenkunden zu schaffen. Kooperationen sind angesichts weiter sinkender Anzeigenerlöse attraktiv, weil sich damit Kosten sparen lassen.

Weitere Änderungen im GWB:

  • Bewertungskriterien: Die Kartellbehörden bekommen mit Blick aufs Digitalgeschäft neue Prüfkriterien, u.a. kann ein kartellrechtlich relevanter Markt jetzt auch dann vorliegen, wenn ein Angebot für die Nutzer kostenlos ist (u.a. bei Unterhaltungsmedien wie dem deutschen E-Lektüre-Anbieter Readfy, aber auch bei Suchmaschinen und Vergleichsportalen).
  • Fusionskontrolle: Übernahmen von Unternehmen mit weniger als 5 Mio Euro Umsatz in Deutschland werden künftig untersucht, wenn der Kaufpreis über 400 Mio Euro liegt. Dadurch sollen vor allem Käufe von Start-ups kontrolliert werden, deren Geschäftsidee perspektivisch hohes Marktpotenzial und dadurch auch gesamtwirtschaftliche Bedeutung hat.

> Hier geht es zum verabschiedeten Gesetzentwurf url.pubiz.de/gwb9

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