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Börsenverein zu erfolgreicher Kartellbeschwerde: »EU-Kommission hat Amazon deutlich in seine Schranken verwiesen«

Das vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels angestoßene Kartellverfahren gegen Amazon ist erfolgreich beendet. Die EU-Kommission hat am Donnerstag erklärt, das Angebot von Amazon, auf bestimmte Vertragsklauseln beim Bezug von E-Books zu verzichten, anzunehmen. Auf eine Kartellbeschwerde des Börsenvereins vom Juni 2014 hin hatte die europäische Kartellbehörde Vertragspraktiken des Online-Händlers überprüft.

„Der Beschluss der EU-Kommission ist eine gute Nachricht für alle Verlage und E-Book-Händler. Die EU-Wettbewerbshüter haben Amazon deutlich in seine Schranken verwiesen und klar gemacht: Der Plan des Online-Händlers, durch Ausnutzung seiner Marktmacht eine monopolartige Stellung aufzubauen, geht nicht auf. Anbieter von E-Books können nur dann ein hochwertiges und vielfältiges Angebot bereitstellen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln, wenn sie eine Chance haben, im Wettbewerb mit Amazon zu bestehen. Das Marktverhalten von Amazon beweist immer wieder, dass das Unternehmen Marktstrukturen, die Qualität und Vielfalt garantieren, nicht fördern sondern zerstören will. Es ist gut und wichtig, dass die EU-Kommission nun bestimmte Vertragsklauseln von Amazon untersagt hat. Wir werden das Marktverhalten des Online-Händlers weiterhin wachsam beobachten und einschreiten, wenn es nötig ist“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Im Juni 2014 hatte der Börsenverein zunächst beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Vertragspraktiken von Amazon bei E-Books eingereicht. Nach Auffassung des Verbandes hatte Amazon damals seine Marktmacht missbraucht, um von Verlagen eine Erhöhung der Rabatte beim E-Book-Einkauf zu erlangen. Nachdem das Bundeskartellamt die Beschwerde an die EU-Kommission weitergegeben hatte, stand der Börsenverein mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde im Dialog, die im Juni 2015 offiziell Untersuchungen einleitete. Im Januar 2017 hatte die EU-Kommission bekanntgegeben, dass Amazon unter dem Druck der Kartellbehörden eingelenkt und angeboten hatte, von seinen Meistbegünstigungsklauseln Abstand zu nehmen. Mit dem Beschluss der EU-Kommission ist das vorliegende Beschwerdeverfahren beendet.

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