Zugzwang qua Gesetz: Nach dem neuen Urhebervertragsrecht, das am 1. März in Kraft getreten ist, müssen Branchenverbände jetzt mit Autorengewerkschaften kollektive Vergütungsvereinbarungen aushandeln, wenn dies nicht ausdrücklich von den Mitgliedern abgelehnt wird (§36). Heißt: der Börsenverein müsste als Verband die Tarifhoheit für die Autorenvergütung ausüben.
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