Die Buchhändler-Allianz eBuch, mitgliederstärkste Verbundgruppe im Sortiment, wirft sich einmal mehr als Hüter der Preisbindung in die Bresche: Im aktuellen Fall wurde eine Gutschein-Rabattaktion der Deutschen Sparkassen mit Bücher.de unterbunden. „Die Unzulässigkeit von Fremd-Gutscheinen im Zusammenhang mit preisgebundenen Büchern hat sich inzwischen herumgesprochen, nun wurde eine neue Variante ausgerollt“, teilt die eBuch mit.
Die Deutschen Sparkassen hätten „ in einer gemeinsamen Aktion mit Bücher.de auf den Webseiten aller Deutschen Sparkassen mit einer Gutschein-Rabattaktion und dem Slogan: „Bis zu 30 Euro für Leseratten“ geworben. Für preisgebundene Bücher konnte der Gutschein zwar nicht eingelöst werden, der Hinweis darauf habe sich aber erst am Ende des Prospekts befunden. Ein Vermerk, dass „damit etwa 95% des gesamten Buchangebots von der Aktion ausgeschlossen sind, fehlte ganz“, schildert die eBuch. Weil die Mehrheit der Verbraucher die Buchpreisbindung nicht kenne, sei diese Praxis ein gravierender Fall von Irreführung der Verbraucher. „Dies wurde erfolgreich durch den eBuch-Preisbindungstreuhänder Peter Ehrlinger untersagt“, vermeldet der Verbund.
Wer vertritt die Interessen des Sortiments? Neben dem Börsenverein, der auf der Handelsseite mit Abgängen kämpft, wirft die eBuch, mit über 650 Mitgliedern prosperierende Allianz im Buchhandel, branchenpolitisch immer stärker ihr Gewicht in die Waagschale. Auf der Agenda hat die Verbundgruppe dabei auch den Kampf gegen Preisbindungsverstöße. Im März haben die Genossen die Einsetzung eines eigenen Preisbindungstreuhänders beschlossen. Übernohmen hat den Job der Berliner Rechtsanwalt Peter Ehrlinger, mit dem die eBuch seit Jahren kooperiert.
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