Das ist neu: Die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ haben in ihrem „Arbeitsbericht 2018“ nach langen Jahren erstmals darauf verzichtet, Buchhändler, Zwischenbuchhändler und Verleger mit erhobenem Zeigefinger zu ermahnen, alles zu unterlassen, was zu einer Erosion der Buchpreisbindung von innen führen könnte. In der Vergangenheit hatten die Preisbindungsjuristen immer wieder das künstliche Beschädigen („Mängeln“) von Büchern, das Provisionsmarketing und Konditionsforderungen angeprangert, die gegen den Geist der im Gesetz recht vage formulierten Angemessenheit verstoßen könnten.
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