Im Streit um eine Reform des Urheberrechts haben das Europäische Parlament, Kommission und Rat der Mitgliedsstaaten eine Einigung erzielt: Neben der Umsetzung eines von Presseverlegern geforderten Leistungsschutzrechts (Artikel 11) sollen Internetfirmen bei der Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen durch Upload-Filter (Artikel 13) stärker in die Pflicht genommen werden.
Der Kompromiss in der Frage dieser beiden großen Streitpunkte sieht vor, dass die Portale für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen sollen. Die Einigung muss allerdings in den kommenden Wochen noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden, heißt es in einem Bericht der dpa. Weil die Debatte so aufgeladen sei, könne die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Bei der Frage der Plattformregulierung (Artikel 13) sollen Anbieter wie etwa YouTube stärker gefordert werden, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Sie müssen künftig „alles ihnen Mögliche tun“, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern.
Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio Euro haben und unter 5 Mio Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 20 Mio Euro gefordert.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßen die Einigung. Die neue Regelung biete Verlagen erstmals die Chance, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln, heißt es in einer Mitteilung. „Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen.“
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