Das Bundeskartellamt soll den Grosso-Streit beenden: Der Arbeitskreis Mittelständischer Verlage (AMV) wirft einer Allianz aus 7 Großverlagen und dem Bundesverband Presse-Grosso vor, dass die von ihnen geschlossene Handelsvereinbarung „teilweise existenzielle Benachteiligungen“ für kleine und mittlere Verlage mit sich bringt. Das jetzt angerufene Bundeskartellamt soll prüfen, ob die ausgehandelten Konditionen, die branchenweit gelten sollen, wegen „diskriminierenden Verhaltens“ rechtswidrig sind.
Neue Regeln für den Pressevertrieb
Rückblick:
- Eine Verlagsallianz aus Bauer, Burda, Funke, Gruner + Jahr, Klambt, SPIEGEL und Axel Springer hat 2016 beschlossen, eine neue Branchenvereinbarung mit dem Bundesverband Presse-Grosso auszuhandeln. Auf die 7 Verlage entfallen zusammen etwa 75% des deutschen Zeitschriftenmarktes.
- Nach langwierigen Verhandlungen und Streitigkeiten, infolge derer die Verlagskoalition 2017 kurzfristig sogar die Teilnahme an der Jahrestagung des Presse-Grossos absagte, einigten sich die Parteien im Februar 2018 auf neue Rahmenbedingungen für den deutschen Pressevertrieb.
- Die Vereinbarung gilt seit dem 1. März und gilt für 5 Jahre (bis 2023).
Neu geregelt wurden u.a. auch die Grosso-Konditionen, „damit der Systembeitrag einzelner Zeitschriftentitel und ihre jeweils verursachten Kosten gerechter verteilt werden können“, so die Verhandlungspartner. Axel Springer hat zudem eine Vereinbarung für den Vertrieb von „Bild“ und „Welt“ geschlossen. Sie läuft 3 Jahre und gilt ebenfalls seit dem 1. März.
Kleinere Verlage sehen sich benachteiligt
Der AMV hatte in den vergangenen Wochen bereits mehrfach betont, dieser Branchenvereinbarung, auf die die großen Verlagshäuser sich mit den Grossisten geeinigt haben, nicht in allen Punkten zuzustimmen. Laut Verbands-Website sind derzeit 20 Verlage und Vertriebe im AMV organisiert, darunter der Jahreszeiten Verlag, Heel und Bastei Lübbe. Die Hauptkritikpunkte des Arbeitskreises:
- Fehlende Mitsprache: Es seien Kostenfaktoren zulasten Dritter verhandelt worden, ohne dass diese darauf hätten Einfluss nehmen können.
- Benachteiligung kleinerer Verlage: Die ab September geltende Malusregel, aber auch andere Teile der Vereinbarung, bevorzugten insbesondere Titel der Verlagsallianz.
Versuche, im Nachgang bessere Konditionen für kleine Titel auszuhandeln, seien vom Grosso-Vorstand abgelehnt worden, heißt es vom AMV. Nach der neuen Malusregel sollen die Grossisten für Titel, die bestimmte Mindestjahresumsätze pro Händler unterschreiten, eine höhere Marge einstreichen, weil die Titel wenig zur Finanzierung des Systems beitragen, aber gleichen Aufwand bedeuten und zudem Regalplatz besetzen. Die Folge: Titel u.a. mit niedriger Frequenz (und entsprechend langen Liegezeiten) oder geringen Abverkäufen rechnen sich – auch für die großen Verlage – weniger.
Dieser Artikel ist zuerst auf pubiz.de erschienen.
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