Wie konnte es geschehen, dass eine so abstrakte wie randständige Materie wie das Urheberrecht solch massive politische Wirkung entfaltet, mit Hebeln, die von den Rändern bis ins ideologische Zentrum der Gesellschaft einhaken? Ein Plädoyer für pragmatische Lösungen.
1. Ein Grabenkrieg mit unklaren Frontlinien
Im Streit um Vorratsdatenspeicherung liefen sich die ganz großen – europäischen und transatlantischen – Instanzen warm. Der Kampf gegen Piraterie schöpft symbolisch wie auch legistisch aus dem Repertoire, welches unter der Flagge des Kampfs gegen den Terror entwickelt wurde. Die Piratenpartei schafft es in Reaktion darauf geradezu spielerisch, die Ökologie als Zukunftsthema in die zweite Reihe zu verweisen. Alle Debattengurus sind aufgesprungen und teilen die Republik pro und contra Piraten (warum hat eigentlich gerade diese pubertär romantische Metapher, „Piraten“, dem Thema Anschaulichkeit verliehen? Welche Phantasien zwischen Sch(w)atzinsel, Karibik und wilden Jungs und Mädels schossen da ins Kraut der virtuellen Sargassosee?)
Darüber werden fundamentale Spielregeln der Rechtsstaatlichkeit schon mal nebenher zur Disposition gestellt. Für eine Abhörung durch die Behörden soll es in Österreich, so ein aktueller Gesetzesantrag, keines richterlichen Beschlusses mehr bedürfen, sondern nur noch ein polizeilicher Aufpasser überwacht dann die Angemessenheit, und auch im Nachhinein sollen die Überwachten von etwaigen Verstößen nichts mehr erfahren. Ade Gewaltentrennung. Die Vorratsdatenspeicherung – immerhin eine europäische Rechtsagenda, fast überall, außer in Deutschland, ratifiziert durch Parlamente, oder auf dem Weg dorthin – fordert die Sammlung und Speicherung von Unmengen von persönlichen, verknüpfbaren Daten, nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente gegen bestimmte Personen, sondern als allgemeine, alle digitalen Kommunikationsvorgänge umfassende Generalprävention. Eine Umkehr der Beweislast. Ade für den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Das Anti-Piraterie und Markenschutzabkommen Acta ist ein völkerrechtlicher, multilateraler Rahmenvertrag zur globalen Durchsetzung und Sanktionierung von Urheberrechten, wobei einerseits jede Art von „geistigem Eigentum“ – vom Werk eines einzelnen Künstlers über kulturindustrielle Großproduktionen bis zu hoch komplexen Patentrechten – unter einen alles umfassenden Schutzschild zusammengefasst wird, und andererseits die abzuleitenden Sanktionen gegen Verstöße sehr vage gehalten werden, so dass gar nicht abschätzbar ist, welche Wirkungsmacht hier geballt werden soll. So initiierte Acta eine Welle von Protesten, als handelte es sich um einen neuen Transatlantikpakt des 21. Jahrhunderts, zur Abwehr eines „Evil Empire“, als das im 20. Jahrhundert unter US-Präsident Ronald Reagan die Sowjetunion gebrandmarkt worden war.
Die Fronten in diesem neuen Kalten Krieg sind indessen unklar. Weshalb taugt ausgerechnet das Urheberrecht dazu, Gut und Böse im ganz großen Maßstab zu unterscheiden – und folglich zu definieren -, und nicht Klimawandel, oder der Clash of Civilisations. Nur Occupy, also Arm gegen Reich, hat im Angesicht des drohenden Wirtschaftskollaps ähnliche Wirkungsmacht, und irgendwie spiegelt sich der Occupy Protest doch letztlich via Piraterie im Show Down zwischen den Inhabern der Urheberrechte (vulgo Kapitalisten) und dem Volk, das angeblich für die Werke, egal welcher Natur oder Herkunft, nicht bezahlen will?
Und wie kommt es, dass ausgerechnet die geistige Elite der Urheber und ihres Umfeldes – also Künstler, Autoren, Verlage, Musikkonzerne – sich irgendwo im Kreuzfeuer dazwischen wiederfinden und verheddert? Die Verlage haben sich mit ihren Standesorganisationen sogar stramm anti-piratisch positioniert. Die Autoren, Künstler, Musiker wollen, soweit sie organisiert sprechen, wohl irgendwie auf beiden Seiten gleichzeitig sein, tantiemenmäßig von Acta beschützt, moralisch freilich dagegen.
2. Widersprüchliche Territorien unter einem nicht passenden Schirm
Vor rund einem Jahrzehnt begann der Konflikt in seiner immer noch gültigen Gestalt mit amerikanischen College Kids, die mit einer neuen Software am Internet namens Napster Musik austauschten, bis die Produktions- und Vertriebsfirmen dagegen mit Massenklagen vorgingen, was zu erheblichem Aufruhr führte, nicht zuletzt weil üblicherweise Mittelstandsjugendliche nicht als genuine Feinde der Popindustrie galten.
Weniger schlagzeilenträchtig war, wie sich die Musikindustrie selbst in eine schwierige Lage gebracht hatte, durch eine Konzentration auf gerade einmal fünf das ganze Gewerbe beherrschende Konzerne, zweitens durch die Gagen von wenigen Stars, mit in den Himmel katapultierten Wahnsinnsverträgen, und drittens durch das Fehlen zündender Strategien um ihrer wichtigsten Zielgruppe, den musikvernarrten Kids, in deren neuem kulturellen wie medialen Territorium, dem Internet, zu begegnen. Alle drei Faktoren gemeinsam – und nicht allein Napster – brachten die großen Fünf zu Fall, und bescherten einem Newcomer aus dem Computer- und Lifestylefach, nämlich Apple, die Startrampe für einen kometenhaften Aufstieg.
Das Internet (sowie die digitalen Kommunikationstechnologien) waren jedoch ein noch viel weiter gespannter Schirm, der sich einerseits fast die gesamte Populärkultur überdachte und digital integrierte, und zugleich auch noch ein hochgradig vernetztes Wege-und Transaktionssystem für Wirkschaft und Politik auslegte.
Plötzlich hatten buchstäblich alle eine gemeinsame Agora und einen gemeinsamen Code, die einzelnen Individuen: die zahllosen User, beginnend mit den sich austauschenden College Kids, deren Identitäts-Kultur rasch breitere Kreise zog; aber auch kleine wie ganz große Organisationen jeder Art. Die neuen mächtigen Werkzeuge begünstigten sogar das Wachstum immer größerer, bald weltumspannender Organisationen, egal ob wirtschaftlicher, politischer, militärischer, und ebenso kultureller oder auch krimineller Natur. Technische wie organisatorische Innovation entpuppte sich, wie so oft in der Geschichte, als absolut wertneutral, benutzbar von den Guten und den Bösen gleichermaßen.
Die große Stärke dieser Netze beruht auf der interaktiven Teilnahme der Vielen – der Einzelnen wie der kleinen oder immens großen Organisationen – unter einem simplen Organisationsprinzip und Code. Wie jedes Wege- oder Kommunikationssystem ist es dann besonders effizient, wenn es geleitet wird von einer pragmatischen Mischung aus möglichst wenigen Regeln und einem informellen Konsens der Mehrzahl der Beteiligten.
Die Währung, mit der viele der Teilnehmenden in diesem Umfeld agierten, waren ihre jeweiligen inhaltlichen Beiträge. Diese konnten rein auf Statusgewinn beruhen – etwa über Blogs oder Postings -, oder ebenso gut auch kommerzielle Angebote darstellen. Geld mit solchen Inhalten zu machen, ist wiederum seit gut einem Jahrzehnt Standard im Web, im kleinen persönlichen Maßstab wie im großen gewerblichen oder industriellen. Nicht nur Banken, sondern auch Wissenschaftsverlage und Informationsaggregatoren hatten auf diesem Prinzip machtvolle, globale Konzerne entwickelt.
Was jedoch fehlte, und für das grundsätzliche Funktionieren solcher Netze auch nicht nötig ist, war eine gemeinsame Klammer für das neue System, nicht zuletzt um dieses nach vielen Seiten wuchernde System effizient (also am besten: zentral) zu kontrollieren.
Dummerweise erwies sich ausgerechnet das Urheberrecht, aus seinem universalen Anspruch des 19. Jahrhunderts heraus, als perfekt passend für solch eine Klammer, und als Hebel für ein die Netze überspannendes Kontrollgewerke. Es definiert Inhalte in jeder Größe und Spielart als schützenswerte Werke, und passt so perfekt in die abstrakte Logik des Internet, wie auch der Logik zu seiner Kontrolle.
Wie ein auf den Kopf gestellter Goethescher Zauberlehrling verselbständigte sich der grundsätzlich freiheitliche Wunsch nach Schutz der Urheberschaft und Individualität mit einem Anspruch auf Kontrolle, das absurderweise sich mit einem eng verwandten zweiten Pfeiler der rechtsstaatlichen Grundsätze verknüpfen lässt, nämlich dem Schutz des Privaten, der traditionellen Festung bürgerlicher individueller Identität und Freiheit. Um diese zu schützen ist es, in der Logik der neuen Kontrolleure, unabdingbar den freien Verkehr rundum einzuschränken und zu überwachen, um Missbrauch erst gar nicht aufkommen zu lassen. Orwell glaubte, dies sei bloß ein Charakteristikum totalitärer Systeme. Welch ein Irrtum.
3. Keine Schutzschirme, sondern Abrüstung ist angesagt
Es erscheint mir überaus bemerkenswert, dass für Verstöße gegen das Urheberrecht nicht nur immer schärfere Strafmaßnahmen gefordert werden. Wer gegen dieses Recht nachhaltig verstößt, soll sogar aus dem Kreis der Berechtigten ausgeschlossen werden. Die Sanktion entspricht – etwa in Frankreich nach der so genannten Loi Hadopi – einer Art Verbannung: „Darf auf bestimmte Zeit nicht ins Internet!“
Das unterstreicht einerseits, dass der Zugang zu diesen Netzen nunmehr den grundlegendsten Bürgerrechten gleichzusetzen ist. Und andererseits, dass deren Entzug symbolisch dem Ausschluss aus der Gemeinschaft gleichkommt. Noch höher lässt sich die Sache wahrlich nicht hängen.
Aber Rechte sind letztlich politisch zu definierende Kategorien, und das Dilemma mit dem Urheberrecht ist mittlerweile, dass es als ein allumfassendes Instrumentarium missbraucht wird, noch dazu unter äußerst widersprüchlichen Vorgaben, die es schlicht zerreißen.
Allerdings kann man gerade dieses Problem vom Kopf auf die Füße stellen: Ein kontrolliertes (!) Zerreißen wäre vielleicht der beste Ansatz für eine Abrüstung in der aktuellen Kampfzone.
Das erste wäre wohl eine vernünftige Abschätzung von Mächtigkeiten, anstatt alles und jedes in einem einzigen Topf zu verrühren, etwa das Zitat aus der Zeitungsrezension eines neuen Romans, die Bildrechte an einem Amateurfoto auf Facebook, die im Selbstverlag herausgegebene Regionalgeschichte, das Gesamtwerk aus dem Harry-Potter-Komplex, die globale Vermarktung eines Hollywood Blockbuster Films, die Patentrechte im Vorfeld eines neuen Betriebssystems für Smartphones, oder die weltweite Kampagne gegen Fälschungen von Handtaschen aus dem Hause Louis Vuitton.
So sehr Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Recht zu wahren sind, wäre wohl auch eine Differenzierung angebracht zwischen individuellen Vergehen (beim Download eines Songs, eBooks oder Filmes) gegenüber organisierten profitorientierten Veranstaltungen von erheblich weiterer Tragweite (Kino.to, Megaupload, oder die industrielle Herstellung und Verbreitung von Markenartikeln).
Zitatrechte, Privatkopien, aber auch das in Europa nicht gebräuchliche Recht eines „fairen Gebrauchs“ („fair use“) sind wichtige und nachhaltige Mittel zur Abgrenzung eines tolerierbaren von einem zu judizierenden Gebrauch. Wobei „tolerieren“ gerade nicht ein verklausulierter Freibrief für die Nutzung illegaler Angebote sein soll. Aber ich sehe nicht wirklich ein, weshalb der Schutz des „Eigentums“ verteidigt werden muss durch Institutionen des Rechtsstaates mittels Verfahren gegen Kindergärten, die urheberrechtlich geschützte Weihnachtslieder ohne Genehmigung und Tantiemenzahlungen zur Aufführung bringen, oder durch Strafverfahren gegen Minderjährige, die sich von windigen Angeboten an Online-Songtexten verführen lassen, während gleichzeitig die Vertretung der Rechteinhaber Verhandlungen mit Anbietern legaler Bezahl-Abo-Angebote über Jahre verschleppen, statt darin die attraktive Chance für eine wirklich wirksame Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder erkennen.
Gewiss ist es legitim zu streiten ob die Tantiemen, die ein Dienst wie Spotify bezahlt, angemessen sind oder nicht. Aber eine transparente Austragung dieses Konfliktes – anstelle von endlosen Verfahren mit Anwälten hinter verschlossenen Türen – hätte mehr gebracht um die legitimen Anliegen der Urheber vor den Medien und vor dem zahlenden Publikum sichtbar zu machen und zu legitimieren als alle PR-Kampagnen über deren Rechte, denen doch sehr stark der Beigeschmack eines „Preaching to the choir“ – also einer jeweiligen Verbands-Innenpolitik – anhaftet.
Überhaupt haftet den vielen Kampagnen der jüngsten Zeit ein seltsamer Beigeschmack an. Laufend erscheinen Studien, die das angebliche Ausmaß des Schadens, den etwa Piraterie anrichtet, weiter und weiter in die Höhe treiben. Hier werden Schreckgespenster gerufen, die letztlich zur perfekten Werbung für die illegalen Angebote werden, die sie zu bekämpfen meinen, statt diese Angebote dorthin zu verweisen, wo sie hin gehören, nämlich an die dunkleren Randzonen der Konsumgesellschaft.
Wer sich unvoreingenommen mit solchen illegalen Angeboten auseinandersetzt, wird rasch einige ernüchternde Einsichten finden: Nicht jedes illegale Angebot steht für tatsächlich entgangene Erlöse, so dass der angerichtete Schaden gar nicht so einfach einzuschätzen ist. Zum anderen gibt es mittlerweile eine recht wirksame Praxis, wenn etwa Verlage systematisch nach Raubkopien ihrer Titel fahnden und die Plattformen mit Anwaltsschreiben zur Löschung auffordern, und dies auf breiter Front, und koordiniert. Warum finden solche wenig spektakulären Aktionen kaum Erwähnung in den Aussendungen derer, die für die Rechte der Urheber so lautstark werben? Statt „Haltet den Dieb“ zu rufen, bestünde hier eine perfekte Gelegenheit, dem Schutz der Rechte positives Ansehen wie auch Erfolge zu bescheinigen.
All diese Überlegungen bündeln sich in einem Punkt: Der Aufforderung zu einer Abrüstung in diesen eskalierten Gefechten.
Wenn das Ziel erst einmal nicht mehr ist, alles Böse in allen Bereichen der zur Ausuferung neigenden Durchsetzung des für alles und jedes nun zuständigen Urheberrechtes mit einer übergroßen wie umfassenden Megakeule durchzusetzen, wäre viel gewonnen. Man darf zurückerinnern an die Zeiten des Kalten Krieges und die großartige Satire von Stanley Kubrick, „Dr. Strangelove Oder wie ich lernte die Bombe zu lieben“. Auch beim Urheberrecht und dem Schutz vor Piraten und Terror ist die Megabombe kein taugliches Mittel, wenn man gute Lösungen erzielen will.
Unter etwas pragmatischeren Vorgaben hingegen ließen sich jedoch erhebliche Teilbereiche erst einmal sanieren, und wohl auch rasch außer Streit stellen.
Ein Beispiel: Ein realistisch bemessener Obolus auf Netzwerkkosten und Infrastrukturen (insbesondere Internet- und mobile Datendienste), zur Verteilung über das seit Jahrzehnten in Europa gut bewährte System von Verwertungsgesellschaften (oder „collecting societies“) würde einerseits erhebliche Mittel zur Verteilung an die Urheber bringen. Anders als in einfachen „Flatrate Kultur“ Modellen kann hier auch über die Verteilungsschlüssel sehr genau ausdifferenziert – und öffentlich transparent ausverhandelt werden – welche Bezüge und Leistungen damit abgegolten werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Verwertungsgesellschaften sich wieder ihrer neutralen Rolle als öffentlich verantwortliche wie transparent wirkende Dienstleister besinnen, und nicht als Lobbyisten und Pressure Groups agieren. Und wenn die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mittlerweile ganz selbstverständlich durchsetzen konnten, dass ihre Gebühren als Breitensteuer eingehoben werden, gibt es wenige Argumente, weshalb den Urhebern nicht ein ähnliches Anrecht politisch zuerkannt werden muss.
Zum anderen aber würde dies auch weite Bereiche von Nutzungen entkriminalisieren, und die Entwicklung innovativer legaler, zahlender Angebote befördern, die heute im Gefechtslärm und unter Blendgranatengetöse unpassierbar gemacht werden. Zudem würden die Rechtsgrundlagen ein gutes Stück weit wieder versöhnt werden mit dem Rechtsempfinden weiter Teile sowohl der Urheber wie auch des deren Werke nutzenden Publikums, was bekanntlich eine Grundlage für ein funktionierendes Rechtssystem ist.
Solche Differenzierung würde auch helfen, den kulturellen Alltagsgebrauch abzutrennen von den viel komplexeren Domänen etwa der Auseinandersetzung um Industriepatente, und den Urheberrechtstreit heraus zu lösen von der, wie mir scheint, viel verzwickteren, jedoch auch viel brisanteren Debatte um individuelle Privatsphären und dem staatlichen Kontrollverlangen in einer durch und durch digitalisierten Gesellschaft.
Der Text ist zuerst bei perlentaucher.de erschienen.
Rüdiger Wischenbart, Pressesprecher der Frankfurter Buchmesse (1998 bis 2001), seit 2002 Berater (Rüdiger Wischenbart Content and Consulting) mit Schwerpunkt Kommunikation, Kommunikationsstrategie, kulturelle Märkte, außerdem Österreich-Korrespondent von buchreport. Hier sein Blog.
Auch von mir Zustimmung auf breiter Front – ich freue mich bei dem Thema immer, wenn das Moralin aus der Debatte genommen wird und wir uns auf die Sachlage konzentrieren können.
Zentral ist jedoch sicherlich der Bereich „Entwicklung innovativer, legaler Angebote“. Ich verstehe ja das Unbehagen, wenn die großen Vier (Google, Facebook, Apple, Amazon) das Geschäft mit Inhalten unter sich aufteilen. Aber statt dagegen nach rechtlichen Schranken zu rufen müssen wir als Branche eigene Angebote entwickeln. Wäre doch gelacht, wenn wir das nicht hinkriegen.
Wenn sich keiner äußert, hat man ziemlich ins Schwarze getroffen.
Gratuliere zur Gelassenheit.