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Bestandteil der demokratischen Zivilgesellschaft

Das deutsche PEN-Zentrum sorgt sich um das Urheberrecht. Der Schriftsteller-Verband spricht sich in einem „Manifest“ (hier als PDF) für die Wahrung der Schutzfristen und gegen allzu freie Remixes oder Mash-ups von Texten aus.
Bundesregierung und EU-Kommission werden von den Schriftstellern dazu aufgerufen, das deutsche und europäische Urheberrecht „gegenüber den Interessen nationaler wie internationaler Medienunternehmen und global operierender Internetkonzerne“ zu stärken. Auch bei den Verhandlungen mit den USA über ein Freihandelsabkommen solle die Politik die bestehenden Rechte der Autoren verteidigen, dies gelte insbesondere bei der Wahrung der urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Künstlers/Autors).
Der PEN bemüht sich in der Resolution, nicht den Eindruck zu erwecken, allein entlang der eigenen Interessen zu argumentieren. So gehe es etwa nicht allein um die Vergütungsregeln als Lebensgrundlage für Autoren und Künstler, sondern auch darum, das europäische Urheberrecht als „wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Zivilgesellschaft“ zu bewahren. Anderes Beispiel: Die Politik solle den US-amerikanischen Copyright-Regelungen zwar Einhalt gebieten, die das geltende Urheberrecht schwächen würden, „da es mehr den global operierenden Verwertern erhebliche wirtschaftliche Vorteile verspricht“. Andererseits seien die Nutzer vor „unangemessener digitaler Kontrolle, übertriebenen Strafmaßnahmen und datenschutzrechtlich bedenklichen Absichten der großen Wirtschaftssysteme“ zu schützen.
Die Forderungen des PEN im Wortlaut:
1. Die Durchsetzung der Urheber- und Nutzungsrechte im digitalen und damit internationalen Bereich. Ein Recht, das nicht durchgesetzt wird, ist kein Recht. Die massenhafte, illegale Verbreitung und Vervielfältigung geschützter Werke muss geahndet werden. Die Rechtspraxis hat der Rechtslage zu entsprechen.

2. Die Wahrung der Schutzfristen. Die immer wieder von der Politik vorgeschlagene Verkürzung der Schutzfristen für urheberrechtlich geschützte Werke (auf fünf, auf 20 Jahre auf Lebenszeit etwa) würde den Autoren und Autorinnen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen und deren Leistungen entwerten.

3. Bürgerrechte und Urheberrechte. Das kulturelle Leben der Gemeinschaft setzt ein geschütztes und ausgereiftes Urheberrecht und damit auch den Schutz der ausübenden Künstlerinnen und Schriftsteller voraus. Gleichzeitig ist auch der freie Bürger vor unangemessener digitaler Kontrolle, übertriebenen Strafmaßnahmen, und datenschutzrechtlich bedenklichen Absichten der großen Wirtschaftssysteme zu schützen. In diesem Spannungsfeld gilt es, kluge und nachhaltige Lösungen zu finden.

4. Die Wahrung der Integrität geschaffener Werke. Werke künstlerischer, publizistischer und wissenschaftlicher Art dürfen nicht nach Belieben zerstückelt, umgeschrieben, gekürzt und ohne Nachweis in fremde Texte eingebaut werden. Zitate unterliegen dem Zitierrecht, das auch die Mengenverhältnisse zwischen Originaltext und Umfang des Zitats regelt. Sonderbestimmungen für sogenannte „transformative Werknutzung“ (vergleichbar dem Remix oder Mash-up in der Musik) sind darüber hinaus nicht nötig. Parodien oder Text-Collagen und -Montagen können aus vorhandenen Texten neue künstlerisch eigenständige Werke generieren, die Urheberpersönlichkeitsrechte für sich beanspruchen dürfen. Doch es gehört zum selbstverständlichen Handwerk des Parodisten und des nach dem „Prinzip Collage“ arbeitenden Autors, eine angemessene Form für Hinweise auf den Ursprungstext zu finden.

5. Ein Urhebervertragsrecht, in dem das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem Verwerter so geregelt ist, dass den Schwächeren, den Autoren und Autorinnen, stärkere Verhandlungspositionen gegeben sind. Anlass sind die unzulängliche Preispolitik einiger wissenschaftlicher Verlage, Vergütungsregeln für Journalisten und Übersetzer sowie total-Buy-out-Pauschalverträge.

6. Die Verwaltung der Rechte der Autoren und Autorinnen durch starke Verwertungs- gesellschaften, in denen die Urhebenden kontrollierend mitwirken.

7. Sogenannte Kulturausnahmen – wie die Buchpreisbindung, die Künstlersozialversicherung und Einrichtungen zur Erhaltung literarischer und kultureller Vielfalt – dürfen in internationalen Vereinbarungen, etwa den geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP, CETA), nicht angetastet werden.

8. Werke müssen wie bisher großzügig und unkompliziert für Schule, Lehre und Wissenschaft zur Verfügung stehen, jedoch gegen eine angemessene Vergütung, die vom Träger der jeweiligen Einrichtung zu zahlen ist. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Autoren und Autorinnen von öffentlichen Einrichtungen gezwungen werden dürfen, ihre Werke und Leistungen zum uneingeschränkten Verleih und ohne Vergütungsregelugen, zur Verfügung stellen müssen. Gemeinwohl geht in vielen Fällen über Einzelwohl. Doch auch im Gemeinwohl gilt die Pflicht, die Rechte des Einzelnen zu schützen und zu respektieren.

9. Die Akzeptanz der bisherigen Nutzungsregelungen bei der sogenannten Privatkopie. Die unbegrenzte (digitale) Privatkopie ist ein absurdes Konstrukt. Sowohl das Urheberrecht als auch die bisherigen Vergütungssysteme bei Vervielfältigungen zu privaten Zwecken (Geräteabgaben, Speichermedienabgaben) sind ausreichend geregelt. Sie haben sich bewährt und müssen nun, angepasst an technische Fragen und neue Nutzungslizenz-Anforderungen, sinnvoll und nicht einfach nur aus wirtschaftlichen Aspekten heraus, weiter entwickelt werden.

10. Rechte UND Technik. Der Widerspruch zwischen den Rechten der Autoren und Autorinnen und den technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung ist offensichtlich. Die Balance dieser vermeintlich gegensätzlichen Interessen muss immer wieder gesucht – und gefunden werden. Technische Nutzung und schöpferischer Prozess sollten nicht in Feindschaft zueinander stehen. 

Kommentare

6 Kommentare zu "Bestandteil der demokratischen Zivilgesellschaft"

  1. Zu Punkt 2: Inwiefern genau soll es Autoren schaden, wenn ihre Werke nur noch 20 Jahre nach ihrem Tod geschützt sind? Geht PEN davon aus, dass verstorbene Autoren bis zu einem gewissen Verrottungszustand auch wieder auferstehen und ihre Tantiemen einfordern könnten?

    • Die Autoren- und Verwertungsgesellschaften würden sich sicherlich auch gerne die Rechte an ihren Werken für 1000 Jahre sichern. Erstens, weil der Beruf sich in der Familie nicht vererben läßt wie z.B. ein Adelstitel oder der Politikerberuf und zweitens, damit man irgendwann alles jemals Geschriebene bei Amazon lizenzieren lassen muß. Hoch lebe der Shareholder Value.

  2. Zu Punkt 1: Merkwürdig, dass nach neuen Gesetzen und neuer Rechtspraxis gerufen wird, während das bestehende Gesetz (DMCA), das ja auch praktisch ziemlich gut funktioniert, nicht genutzt wird.

    • Antwort für Manuel | 21. Mai 2014 um 10:24 | Antworten

      Ich glaube zu wissen, dass der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) ein amerikanisches Gesetz ist, dass leider in Ihrem Land noch nicht verfügbar ist. Mal die GEMA oder andere Zensurorgane fragen.

      • Ebook-Piraterie ist hauptsächlich und seit Jahren Filehoster-Piraterie. Es gibt da ein, zwei Dutzend (mitunter wechselnde) Filehoster, an die man sich mit dem Notice-and-Takedown-Verfahren wenden muss. Die werden wissen, dass sie hauptsächlich von Piraterie leben, aber offiziell geben sich Filehoster wie Uploaded, Keep2Share, Oboom etc. als Cloud-Services o. ä., die ganz legal vor allem damit beschäftigt sind, den Austausch von Urlaubsfotos und Firmendokumenten zu ermöglichen. Da um solch legale Fassade bemüht, kooperieren (bislang) alle relevanten Filehoster gemäß DMCA, ganz egal, ob sie in Cham oder in Singapur sitzen.

        Das Treiben der GEMA mag mithin bizarr wirken, etwa, wenn Musiker nicht ihre eigenen Videos bei YouTube posten dürfen. Einstweilen aber erfüllt sie bestehende Gesetze und Verträge. Die mögen sich eines Tages ändern (siehe z. B. http://irights.info/artikel/wa… und für Musiker gibt es inzwischen auch alternative Verwertungsgesellschaften wie C3S (https://www.c3s.cc/), einstweilen macht die GEMA formal das, was ihre Mitglieder wünschen. Wenn man da von Zensur sprechen möchte, dann von Selbstzensur.

        Sieht man, wie schwer sich zum Beispiel deutsche Verlage z. B. beim „YouTube für Dokumente“ Scribd tun, ihre Rechte durchzusetzen, könnte man sich wünschen, dass die VG WORT ähnlichen Biss wie die GEMA entwickelt.

        Einstweilen ist mir klar, dass solche Überlegungen für den PEN (bzw. die Anwälte, die anscheinend inzwischen die Texte für die dort vertretenen Schriftsteller schreiben) viel zu konkret und praxisnah sind. Wenn man dereinst mal einen Namen für eine Maßeinheit für sinnloses, elfenbeintürmisches, fehlberatenes Jammern über Urheberrechtsverletzungen finden möchte, wäre „PEN“ inzwischen ein Kandidat (ich wüsste noch andere).

        Müssen denn immer alles die Finnen machen?
        https://www.youtube.com/watch?…

  3. Gastschreiberling | 19. Mai 2014 um 12:14 | Antworten

    zu Punkt 10: Zwischen Technik und den immateriellen Rechten gibt es keine Balance, entweder man schafft digitales Rechnen (Computer, Internet etc.) ab oder die immateriellen Rechte leiden. Bei Bestand der Digitalisierung ist es klar immer leicht möglich, die immateriellen Rechte (auch weitgehend) auszuhebeln. Es gibt keine E-Books, die man nicht zur Not abfotografiert und das E-Book ist dann meist innerhalb einer Stunde fertig. Und das wäre schon eine unbequeme, weil mit Arbeit verbundene Lösung.

    Insofern ist der Punkt 10 ein schönes Statement für die
    Hilflosigkeit und das technische Unverständnis der Betroffenen. Technische Entwicklung ist im hohen Maße selbst ein schöpferischer Prozess. Und wie schöpferisch dieser sein kann! Und von Feindschaft seitens der Technik kann auch keine Rede sein. Technik kann nicht feindlich sein, Technik ist unbelebte Materie. Und die Menschen, die diese nutzen, sind auch nicht feindlich, sie nutzen nur die durch die Technik eröffneten Möglichkeiten. An Feindschaft denkt da keiner.

    Sind es doch auch oft diejenigen, die ihre Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten durch Rationalisierungen und Einsparungen verloren haben oder ins Prekariat gemobbt wurden. Und wer verrichtet jetzt deren Arbeit? Jawohl, die Technik. So kann es gehen. Die menschliche Habgier ist Legion und quasi
    Naturgesetz.
    Da steht das Kaufhaus offen, keiner passt auf und Donnerwetter, da wird doch rausgeschafft! Wer hätte das gedacht?!

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