- Arbeitszeitregelungen sollen „flexibler“ und „kundenorientierter“ werden. Ein Ziel dürfte etwa sein, die Arbeit von Angestellten in den Abendstunden zur (zuschlagsfreien) Regelarbeitszeit zu machen.
- Künftig solle es „eine stärkere Differenzierung bei der Vergütung von qualitativ hochwertigen und einfachen Tätigkeiten geben“. Damit will der HDE dem Trend entgegenwirken, dass Einzelhändler solche Tätigkeiten an nicht tarifgebundene Fremdfirmen outsourcen.
- Den alten Manteltarif wieder in Kraft zu setzen, der sich bewährt habe,
- die Bezahlung gerade der Angestellten in unteren Lohngruppen kräftig zu erhöhen, da sie bisher oft nicht von ihrem Arbeitslohn leben könnten.
Tarifverträge für Buchhändler:
- Baden-Württemberg: Einzelhandelstarif 1)
- Bayern: Spez. Buchhandelstarif 2)
- Berlin-Brandenb.: Spez. Buchhandelstarif 2)
- Hessen, Rheinl.-Pf., Saarl.: Einzelhandelstarif 1)
- Niedersachsen-Bremen: Einzelhandelstarif 1)
- Norddeutschland*: Spez. Buchhandelstarif 2)
- Nordrhein-Westfalen: Einzelhandelstarif 1)
- SaSaThü: Spez. Buchhandelstarif2)
1) Gilt nur für Buchhandelsbetriebe, die als Mitglieder des Einzelhandelsverbandes tarifgebunden sind
2) Gilt für Buchhandelsbetriebe, die Mitglied im buchhändlerischen Arbeitgeberverband sind
* außer Mecklenburg-Vorpommern, wo die buchhändlerische Arbeitgebervereinigung den Einzelhandelstarif übernimmt
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