„Smarter Umgang mit Daten ist für Fachmedienhäuser längst keine Kür mehr“, sagt Frank Schütz, Vorsitzender der bei der Deutschen Fachpresse organisierten Kommission Smart Data. Mit ihrem Yellow Paper „Smart Data. Orientierung im Datendschungel“ will die Kommission Klarheit in den Begrifflichkeiten schaffen und Fachverlagen praktische Hilfe geben. Laut Schütz gelte es, sich der steigenden Datenverfügbarkeit bewusst zu sein und diese für das eigene Geschäftsmodell zu nutzen. So entstünden Chancen auf Erkenntnisvorsprünge und Wettbewerbsvorteile. In Bereichen wie Data-Driven-Marketing, AdSales und E-Commerce finden sie bereits Anwendung. Weil Fachzeitschriften ihre Marktnischen kennen, könnten aber auch Verlage von der Entwicklung der Daten profitieren. Befunde:
- Bei den Unternehmen liegen zwar große Datenmengen über User, Kunden, Produkte, Content, Mitarbeiter, Autoren und Geschäftspartner vor, diese seien aber oftmals unstrukturiert.
- Datenmanagement sei kein vorrangig technologisches Thema, sondern als nachhaltiges Master Data Management zu betreiben. Eine zentrale Einheit sei besonders geeignet, um das Wissen zu bündeln und so jeder Abteilung zugänglich zu machen.
- Lange hätten bei vielen Unternehmen nur die technischen Aspekte wie Tools, Systeme und IT-Landschaften im Vordergrund gestanden. Mittlerweile stünden konkrete Anwendungsszenarien im Mittelpunkt.
Fragen zum Datenschutz werden in dem Yellow Paper nicht behandelt. Dieser sollte aktuell aber hohe Aufmerksamkeit in den Unternehmen genießen: 2018 treten die neue Datenschutzgrundverordnung und damit etliche gesetzliche Neuregelungen in Kraft (s. Kasten).
Checkliste zum Datenschutz
Unternehmen müssen sich jetzt besonders intensiv mit Datenschutz beschäftigen: Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, verlangt ihnen eine Menge ab (weitere Informationen: www.buchreport.de/geyer) und sieht empfindliche Strafen bei Versäumnissen vor.
Diese 8 Fragen müssen sich auch Verlage und Buchhandlungen stellen:
- Werden personenbezogene Daten (z.B. Kunden- und Mitarbeiterdaten) im Rahmen meines Geschäftsmodells erhoben und verarbeitet?
- Liegen die gesetzlich geforderten Einwilligungen vor?
- Ist ein Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) bestellt?
- Erfüllen Vertragsbeziehungen mit Dritten ggf. die Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitung?
- Besteht ein Speicher- und Löschungskonzept?
- Wie kann ein System der Datenschutzfolgenabschätzung installiert werden?
- Erfüllt die Datenhaltung den Anspruch auf Portabilität?
- Sind alle Mitarbeiter hinreichend im Datenschutz informiert und geschult?
Quelle: Anke Zimmer-Helfrich, Chefredakteurin der „Zeitschrift für Datenschutz“ (C.H. Beck) in einem Beitrag im buchreport.spezial RWS 2/2016.
Kommentar hinterlassen zu "Daten als Wettbewerbsvorteil"