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Einigung hinter verschlossenen Türen

Der Streit hatte in den USA hohe Wellen geschlagen: Weil sich die Independent Publishers Group (IPG) die neuen Konditionen von Amazon nicht aufzwängen lassen wollte, wurden vor drei Monaten alle E-Books der IPG-Kunden aus dem Kindle-Shop entfernt. Jetzt hat sich der unabhängige Buchvertrieb mit Amazon geeinigt, bestätigte IPG-Chef Mark Suchomel gegenüber Publishers Lunch. Alle E-Books der IPG-Kunden seien spätestens in den nächsten Tagen wieder auf amazon.com erhältlich. 
Wie sich die Parteien miteinander geeinigt haben, bleibt unter Verschluss. In einer E-Mail an seine Kunden, aus der „Publishers Weeklyund andere US-Medien zitieren, schreibt Suchomel, die IPG habe für sich und ihre Kunden „einige Dinge klargestellt, und wir alle sind jetzt noch besser gerüstet, durch diesen sich verändernden Markt zu navigieren“.

Er bedauere lediglich, dass nicht alle Verlage sämtliche durch den Wegfall von Amazon entstandenen Verluste wieder reinholen konnten. Deshalb werde die IPG ihren Kunden von Juni bis August keine Gebühren erheben.  

Noch im Februar hatte Suchomel betont, dass die IPG von ihrer Position nicht abweichen werde und es an Amazon sei, einen Schritt auf die Verlage zuzugehen. Der Buchvertrieb wollte die elektronischen Bücher seiner Kunden weiterhin zu den alten Konditionen ausliefern, was Amazon aber angeblich nicht akzeptieren wollte. „Es ist offensichtlich, dass die Verlage nicht mehr länger Vereinbarungen zustimmen können, die ihre ohnehin geringen Margen weiter reduziert hätten“, hatte Suchomel damals erklärt. 

Laut „Publishers Weekly“ und „Good E-Reader“ hatte Amazon versucht, von den Verlagen bessere Konditionen und „astronomische Rabatte“ zu erhalten (genaue Zahlen sind nicht bekannt; es heißt, dass Amazon den Werbekostenzuschuss um das 30-Fache angehoben habe). Auch andere Verlage, darunter die Marktführer, wollten den neuen Vertrag zunächst nicht unterzeichnen. Laut „Publishers Lunch“ haben einige E-Book-Auslieferer und große Verlage inzwischen eingelenkt. Sämtliche Parteien hätten sich jedoch verpflichtet, keine Verhandlungsergebnisse nach außen zu tragen. 

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