Im vergangenen Dezember hatte der EU-Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) entschieden, dass die EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft für bestimmte Güter des Grundbedarfs einen stark reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder diese sogar von der Umsatzsteuer befreien können. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zu den Waren, die den Grundbedarf der Menschen bedienen und deshalb noch stärker steuerlich begünstigt werden könnten, hieß es seinerzeit.
Der europäische Verlegerverband FEP teilt nun mit, dass der notwendige legislative Prozess abgeschlossen sei und die neue Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union nun auch offiziell angekommen wurde. Börsenvereins-Rechtsanwalt Christian Sprang weist aber darauf hin, dass es sich hier vorerst um eine Handlungsoption handele – ob und wie Deutschland „von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden wird, ist noch völlig offen. Hierüber wird in den nächsten Monaten in Politik und Fachöffentlichkeit zu diskutieren sein“, so Sprang.
Derzeit gilt in Deutschland bei Büchern, E-Books und Hörbüchern der reduzierte MwSt.-Satz von 7% (regulärer Satz: 19%). Nach der Entscheidung des ECOFIN könnte die Bundesregierung den Steuersatz weiter herabsetzen oder sogar für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften eine Steuerbefreiung vorsehen.
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