Die Bundesregierung will den Streit um die E-Book-Leihe am Runden Tisch beilegen. Eine Studie soll ermitteln, wie sehr die digitale Bibliotheksausleihe die Kaufnachfrage drosselt.
Schnell wird es nicht gehen und auch einiges Geld kosten, aber die Bundesregierung nimmt sich eines im Koalitionsvertrag bewusst weich formulierten Themas an: „Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken.“ Denn es geht um einen langjährig, zum Teil erbittert geführten Streit:
- Bibliotheken fordern, dass sie E-Books gleich nach ihrem Erscheinen erwerben und wie gedruckte Bücher zugänglich machen können. In der Argumentation halten sie ihren Informationsauftrag und das Grundgesetz hoch.
- Autoren und Verlage wollen dagegen weiter entscheiden, zu welchen Bedingungen die Digitalausgaben öffentlich verliehen werden, weil sie Einbußen für ihr primäres Geschäft, den E-Book-Verkauf, befürchten.
Weil es bisher keine gesetzliche Regelung für die E-Book-Leihe gibt, wird freivertraglich lizenziert und bei Bestsellern häufig mit „Windowing“ gearbeitet, das nur eine zeitversetzte Bibliotheksausleihe erlaubt. Laut Bibliotheksverband dbv sind 70% der SPIEGEL-Bestseller in den ersten Monaten nach Erscheinen für Bibliothekskunden nicht ausleihbar.
Der Dauerstreit war 2021 eskaliert: Der dbv und die vom Börsenverein unter Einbindung von Autoren und Übersetzern organisierte Initiative Fair Lesen begleiteten u.a. die Ampel-Koalitionsverhandlungen mit einer Kampagne.
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