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Gebetsmühlenartige Unschuldsvermutung

Das Landesgericht St. Pölten hat in erster Instanz den Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen das kürzlich im Residenz Verlag erschienene Buch „Tatort Hypo Alpe Adria“, abgewiesen. Dies gab der Verlag bekannt. Die erste Instanz sei jedoch noch nicht rechtskräftig.

Im Januar hatte Ex-Vorstand der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) Günter Striedinger gemeinsam mit den ehemaligen HGAA-Beratern Hermann Gabriel und Gerhard Kucher, eine einstweilige Verfügung gegen das Buch eingereicht. Sie beriefen sich vor allem auf zwei Text-Passagen, in denen von einem  „hochkriminellen Netzwerk“ und einer „international tätigen Verbrecherclique“ die Rede ist.

Die Begründung des Richters: „Da die Kläger rein aufgrund des Umschlagtextes und des Vorwortes für den unbefangenen und durchschnittlichen Leser nicht identifizierbar sind, wäre die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung allein aufgrund dieser Texte unzulässig. Liest man sie hingegen im Zusammenhang mit Richard Schneiders Buch, so wird einerseits der (journalistische) Wahrheitsbeweis erbracht,  zugleich wird immer wieder – geradezu gebetsmühlenartig – auf die Unschuldsvermutung verwiesen“.
 
Richard Schneider beschreibt in „Tatort Hypo Alpe Adria“, warum die sechstgrößte Bank Österreichs notverstaatlicht werden musste und stellt Zusammenhänge zwischen Politik, Wirtschaft und Kriminalität her.

Der Romans „Ein Traum von einem Schiff ist indes ab sofort wieder als E-Book lieferbar. Das Buch von Christoph Maria Herbst war für einige Tage wegen einer einstweiligen Verfügung nicht erhältlich. Das E-Book, in dem nun einige Textstellen geschwärzt sind, sei bei verschiedenen Anbietern erhältlich, heißt es vom Scherz Verlag, bei dem das Buch erschienen ist. In seiner gedruckten Form werde der teilweise geschwärzte Bestseller spätestens am 16. Februar wieder in den Buchhandlungen liegen.

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