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Koalitionsvertrag greift Branchenthemen auf

„Digitalisierung ist der ökonomische Basistrend unserer Zeit“, hat die angebahnte Große Koalition in ihren 177 Seiten starken Koalitionsvertrag geschrieben. Die Einschätzung zieht sich durch alle Kapitel und manifestiert sich auch in den Plänen für eine moderne Handels-, Medien- und Kulturlandschaft. Die Vorhaben werden von den Wirtschaftsverbänden unterschiedlich bewertet. Während sich die Einzelhandelsvertreter von HDE und AVE kritisch äußern, wähnt die Buchbranche ihre Interessen in dem von CDU, CSU und SPD errungenen Koalitionsvertrag gut vertreten.

Die Bildungsverlage hoffen, dass sich ihre Digitalinvestitionen auszahlen. Der Börsenverein begrüßt, dass sich die Koalitionäre für eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft aussprechen und sieht zentrale Anliegen der Branche angesprochen. Branchenrelevante GroKo-Ziele:

  • Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei E-Books
  • Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften
  • Ergänzung des Buchpreisbindungsgesetzes, um Affiliateprogramme daran zu hindern, die Preisbindung auszuhebeln
  • Entwicklung einer nationalen Open-Access-Strategie mit einer Verpflichtung von Fördermittelempfängern, Publikationen frei verfügbar zu machen
  • Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft sowie ein noch besserer Zugang von Bibliotheksnutzern zu E-Books
  • Schaffung eines Kompetenzzentrums Handel, das konkrete Hilfestellungen für den kleinen und mittleren Einzelhandel leistet
  • Verbesserte soziale Absicherung von Künstlern und Kreativen.

Kurzkommentar: Gemischte Gefühle

Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, „dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird“. Diese Ankündigung der Koalitionäre werden Verlage mit gemischten Gefühlen betrachten. Es gilt in der Branche als ausgemacht, dass der E-Book-Kaufmarkt durch die Bibliotheken („Onleihe“) erheblich leidet. Ob im Rahmen der Vertragsfreiheit ein stärker nutzungsabhängiges Abrechnungsmodell zum Zuge kommen kann? Das wäre eine positive Überraschung. TW

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