Im Rechtsstreit des Autors Günter Grass um die Veröffentlichung von Briefen des früheren Bundesministers Karl Schiller ist die „FAZ“ unterlegen. Wie die dpa meldet, habe das Berliner Landgericht den Streit im Zuge einer sogenannten Hauptsachenerledigung für abgeschlossen erklärt. Danach ist die letztinstanzliche Entscheidung des Berliner Kammergerichts rechtsgültig, wonach die Veröffentlichung der Grass-Briefe unzulässig war.
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