Die Suhrkamp-Chefin abberufen, dies sorgte im Dezember 2012 für große Schlagzeilen. Doch eineinhalb Jahre, nachdem Hans Barlach einen großen Sieg gegen Ulla Unseld-Berkéwicz vor Gericht erzielte, hat ein Berliner Gericht die Entscheidung kassiert.
Wie die „FAZ“ berichtet, hat das Berliner Kammergericht das Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben, eine Revision sei nicht zulässig, weshalb die alte Geschäftsführung im Amt bleibe.
Das Landgericht hatte auf Antrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach Unseld-Berkéwicz als Geschäftsführerin des Verlags abberufen und einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung vom November 2011 rückwirkend in Kraft gesetzt.
Das juristische Hin und Her geht also weiter. Im Juli hatte der Bundesgerichtshof Barlach den Rücken gestärkt und Zweifel an der Insolvenz des Verlags geäußert. Das oberste deutsche Gericht hob zwei Beschlüsse des Landgerichts Berlin auf, das eine Beschwerde Barlachs gegen den Insolvenzplan des Verlags abgewiesen hatte; Barlach verlöre damit weitreichende Mitspracherechte. Für den BGH ist die Umwandlung von Suhrkamp in eine Aktiengesellschaft problematisch. Die Entmachtung der Medienholding sei eine unzulässige Benachteiligung.
Ab sofort darf also der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sich ungestraft und ohne Absprache mit seinen Gesellschaftern am Firmenvermögen bedienen.
Ob solch richterlicher Innovationskraft zollen wir gerne Applaus.