Das Bundeskartellamt hat die Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof genehmigt. Laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt gab es keine „durchschlagenden wettbewerblichen Bedenken”.
Damit sei die Prüfung des Falls durch das Bundeskartellamt doch schneller abgeschlossen worden als erwartet, bemerkte die „FAZ“ in einer exklusiven Vorabmeldung. Die Kartellhüter hatten nach der Anmeldung des Zusammenschlusses durch die Muttergesellschaften Signa Retail (Karstadt) und Hudson Bay Company (HBC, Kaufhof) vor rund einem Monat angekündigt, die Rechtmäßigkeit der Warenhaus-Fusion intensiv prüfen zu wollen. Das habe man bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase erledigen können – „aufgrund einer sehr intensiven Vorbereitung des eigentlichen Kontrollverfahrens”. Eine zweite Prüfungsphase gibt es damit wider Erwarten nicht, die Fusion könnte sogar noch vor dem Weihnachtsgeschäft abgeschlossen werden.
Einzelne Beschaffungsmärkte im Auge behalten
Einige Punkte, mit der das Kartellamt die Freigabe begründet:
- Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen ca. 5 Mrd Euro.
- Aus wettbewerblicher Sicht gibt es keinen sogenannten Warenhausmarkt. Deshalb wurden die Marktverhältnisse für rund 20 Warengruppen an den jeweiligen Standorten geprüft. Mundt: „Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25% erzielen.”
- In den Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“ ist die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt am stärksten.
- Auch der zunehmene Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel spielte bei der Entscheidungsfindung eine Rolle.
Kritischer als im Anbieterwettbewerb beurteilt das Kartellamt die Lage allerdings auf den Beschaffungsmärkten:
- Insbesondere in den Warengruppen „Wäsche“, „Heimtextilien“ und „Gepäck“ werden Karstadt/Kaufhof künftig stark sein, weshalb Hersteller besorgt sind, dass die Unternehmen mit ihrer großen Einkaufsmacht im Rücken Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt hat daher angekündigt, das zu beobachten.
- Im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu der im Zuge der Fusion jetzt auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. „Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen”, heißt es dazu von der Behörde.
Die Buchbranche betrifft die Fusion in zweierlei Hinsicht:
- Sollten im Zuge der Fusion Standorte der Warenhäuser aufgegeben werden, könnten die umliegenden Buchhandlungen (Lauf-)Kunden verlieren.
- Sowohl Karstadt als auch Kaufhof haben über die Jahre ihr eigenes Buchangebot reduziert. In vielen Karstadt-Häusern ist Hugendubel aber mittlerweile zum Buchanbieter geworden und hat zuletzt zahlreiche neue 30qm-Flächen eröffnet. Das dokumentiert der buchreport-Filialatlas 2019. Kaufhof hingegen betreibt, soweit bekannt, sein reduziertes Buchangebot in Eigenregie weiter.
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