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Keine Chance vor Gericht

Im Rechtsstreit mit Amazon um einen Preisbindungsverstoß verbucht der Börsenverein einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Nach Angaben des Verbands hat Amazon eine Unterlassungserklärung abgegeben. 
Hintergrund: Der Börsenverein hatte Klage gegen den Online-Händler eingereicht, weil Amazon einen Nachlass auf ein preisgebundenes Buch gewährt hatte. Der Käufer wollte den betreffenden Titel ursprünglich gebraucht auf dem Amazon Marketplace erwerben, weil aber die Verkäuferin nicht bereit gewesen sei, für das Buch eine Rechnung auszustellen, habe der Kundenservice ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkauft, rekapituliert der Verband. Amazon habe argumentiert, es habe sich um einen Ausnahmefall gehandelt, die betroffene Mitarbeiterin im Kundenservice sei zum Abschluss von Verträgen gar nicht bevollmächtigt gewesen, zudem sei der Sachverhalt verjährt.
Nach dem Urteil des Landgerichts Wiebaden in erster Instanz und einem Hinweis des Oberlandesgerichts Frankfurt, dass Amazons Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben würde, gab Amazon in der mündlichen Verhandlung nun doch eine Unterlassungserklärung ab, schreibt der Börsenverein.
Die Unterlassungserklärung verpflichte Amazon, künftig keine Nachlässe im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden beim Verkauf eines Buches zu gewähren, sonst drohe dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro.
„Die Buchpreisbindung gilt für alle. Das wurde vor dem Oberlandesgericht nachdrücklich klargestellt. Der Börsenverein fühlt sich nach diesem Verfahren bestätigt: Auch Amazon muss sich daran gewöhnen, sich an die Gesetze zu halten“, zeigt sich Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, zufrieden.

Kommentare

3 Kommentare zu "Keine Chance vor Gericht"

  1. Hier muss man genau hinschauen: Wenn das Buch unter „Marketplace“ angeboten wird, dann verkauft es Amazon nicht selbst, sondern ein anderer Verkäufer; Amazon dient nur als „Plattform“ und kassiret eine Provision.
    Ich vermute, dass die Verkäuferin, die keine Quittung ausstellen konnte, eine Privatanbieterin war, keine gewerbliche. Privatleute sind oft nicht in der Lage oder auch nicht willens, eine Verkaufsquittung auszustellen, wenn sie bei Amazon Bücher verkaufen. Das ist mir schon ca. 50x passiert als Käufer – darf ich jetzt auch bitte neue Bücher haben, weil ich keine Quittung bekommen habe, obwohl ich mehrfach ausdrücklich darum gebeten habe ??? Darf ich jetzt bitte auch einen Gerichtsprozess für ca. 75 EUR Verlust für entgangene Quittungen führen??
    Mir scheint, hier wurde ein Exempel an Amazon statuiert aufgrund einer „Kleinigkeit“. Bei Amazon liegt der Hase ganz woanders im Pfeffer, nämlich bei der Drangsalierung der Händler und Verlage!! Doch dort, wo es wirklich hakt, kriegt auch der Börsenverein den Onlineriesen nicht zu packen. Also hält man sich mit „Kleinkram“ auf, der außer viel Wirbel in der Presse nichts bewirkt. Als ob ein kleiner Kläffer dem großen Riesen ein bisschen ans Bein pinkelt – mehr bedeutet der ganze Prozess nicht. Die Kernprobleme der Branche mit Amazon bleiben unberührt.
    Man könnte die Sache leicht dadurch aus der Welt schaffen, dass Amazon insbesondere seine Privatverkäufer einfach mal instruiert oder schult, dass und wie sie Quittungen auszustellen haben, anstatt alles dem Zufall zu überlassen. (Gewerbetreibende wissen das.) Für Amazon wäre es eine Kleinigkeit, solche Quittungen sogar automatisiert per Abruf für Verkäufer zur Verfügung zu stellen, so dass sie nur an die Käufer weitergereicht werden müssen.
    Übrigens bieten Privatanbieter auch immer wieder Neuware bei Amazon unterhalb der Preisbindung an – und sie dürfen das sogar lt. Preisbindungsgesetz!! Denn wenn sie nur „gelegentlich“ Bücher verkaufen, dann sieht das Gesetz vor, dass sie nicht der Preisbindung unterliegen.

  2. lächerlich!

  3. Applaus.

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