Großveranstaltungen sollen bis mindestens Ende Oktober verboten bleiben. Das haben Bund und Länder am Mittwoch in Berlin beschlossen.
Ausnahmen soll es aber geben, wenn bei Veranstaltungen die Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen sichergestellt ist. Angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren sei „großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen”, betonen Bund und Länder in ihrem gemeinsamen Beschluss.
Die Frage, ob das auch Folgen für die Frankfurter Buchmesse haben wird, ist nicht final zu beantworten:
- Messen fallen seit Mai in den Corona-Beschlüssen nicht mehr unter die Kategorie Großveranstaltung, Festivals und Volksfeste allerdings schon. Was bedeutet das für die Publikumstage der Buchmesse?
- Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die einzelnen Bundesländer jeweils unterschiedliche Auflagen setzen, und sie halten in Sachen Einschränkungen auch weiterhin daran fest, diese „in eigener Verantwortung“ zu reduzieren oder ganz zurückzunehmen. Das gilt explizit auch für Messen.
Dementsprechend werden die Auflagen für die Buchmesse davon abhängen, für welche Maßnahmen sich die hessische Landesregierung entscheidet – und diese hat sich (wie auch die Stadt Frankfurt) bislang explizit für eine Buchmesse vor Ort ausgesprochen. Auch ein Hygienekonzept wurde bereits von den Gesundheitsbehörden abgesegnet.
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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 18.6.2020, aktualisiert und präzisiert.
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