Die Preisbindungsgesetze in Deutschland und Österreich haben „aus heutiger Sicht einen Geburtsfehler“, meint Preisbindungstreuhänder Christian Russ: Die fixen Preise gelten nicht für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Wozu das führt, zeigt ein neues Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH): Die Richter erlauben dem Filialisten Thalia, Bücher von Deutschland zu niedrigeren Preisen nach Österreich zu schicken.
Der Fall: Thalia verteilt in Filialen und im Internet Rabattgutscheine über bis zu 25% bei einem Online-Buchkauf via thalia.at. Die Bestellungen wurden von der deutschen Thalia-Tochter buch.de abgewickelt. Dagegen klagte der Fachverband der Buchwirtschaft. Ohne Erfolg: In letzter Instanz verwies der OGH jetzt achselzuckend darauf, dass die Bücher aus Deutschland kommen.
Klafft also an der deutsch-österreichischen Grenze ein riesiges Loch in der Preisbindung? Theoretisch ja, praktisch nein, erläutert Preisbindungstreuhänder Russ: Den großen deutschen Markt schützt ein Umgehungsverbot im deutschen Preisbindungsgesetz (§4 Abs. 2). Auch den kleineren österreichischen will augenscheinlich niemand mit Preiskämpfen erobern. Ein entsprechender Vorstoß von Amazon, deutsche Bücher mit 10% nach Österreich zu liefern, blieb 2008 ein Einzelfall (buchreport berichtete). Auch Thalia hält den Ball flach: Die Rabattgutscheine würden nur noch „ganz sporadisch“ verteilt.
Dennoch kritisiert Russ die Ausnahme für grenzüberschreitende Verkäufe und verweist auf die Ausdehnung der E-Book-Preisbindung für transnationale Verkäufe in Frankreich: „Das Urteil zeigt, dass die Zeit reif wäre, das Preisbindungsgesetz im Sinne des französischen Vorbilds nachzubessern.“
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