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Kritik am Regierungsentwurf

Der Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht, der am 16. März vom Kabinett verabschiedet wurde, spaltet Urheber und Verlage weiterhin. Nachdem bereits der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) sowie die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) ihre Kritik geäußert hatten (s. auch buchreport.express 12/2016), legt jetzt die Initiative Urheberrecht eine Stellungnahme vor, in der sie sich entschieden gegen die Gesetzesänderungen ausspricht.
Die Kritik der Initiative umfasst dabei vor allem 3 Punkte:

  • Vergütungsregeln: Nach wie vor schreibe der Regierungsentwurf keine fairen Vergütungsregeln vor, die Stellung der Urheber sei sogar geschwächt worden, da der Anspruch auf angemessene Vergütung für jede Nutzung eines Werkes als Grundlage für die Berechnung der Vergütung gestrichen wurde.
  • Auskunftsanspruch: Ganze Wirtschaftsbranchen seien vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen, so verlieren beispielsweise Autoren elektronischer Spiele ihren Auskunftsanspruch.
  • Rückrufrecht: Kritisiert wird, dass Urheber nach angemessener Verwertungszeit nur noch ein „Recht zur anderweitigen Verwertung“ erhalten und dass sich das Rückrufrecht auf Verwertungsverhältnisse bei pauschaler Vergütung beschränkt und diese damit befördere. „Ein derartig tiefgehender Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsposition des Urhebers dürfte kaum verfassungsrechtlichen Prüfungen standhalten“, so die Initiative.
In der Stellungnahme werden den Gesetzgebern darüber hinaus mögliche Formulierungen für das Urhebervertragsrecht vorgeschlagen, um die Stellung der Urheber zu stärken.
In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 deutsche Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 Urhebern und ausübenden Künstlern vertreten.

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