Der Streit von buch.de und der „FAZ“ um die Nutzung von Rezensionsausschnitten im Bücher-Shop der Thalia-Tochter soll gerichtlich entschieden werden. Auf Nachfrage von buchreport wollten sich zwar sowohl buch.de als auch die „FAZ“ mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Aber so viel steht fest: Im Dezember sieht man sich vor Gericht.
Die Frage, ob Buchhändler und Verlage Notizen aus Zeitungsrezensionen im Marketing verwenden können, ist in einer Grauzone angesiedelt. Auf Buchklappentexten wird die Verwendung gewohnheitsrechtlich geduldet, anders sieht es dagegen im Internet aus: Im Frühjahr löschte das Barsortiment Libri wegen der Abmahnung eines seiner Handelskunden sämtliche Rezensionsnotizen aus der Titel-Datenbank. Im Juni bekam auch buch.de Post von einem Anwalt: Die „FAZ“ verklagte den Münsteraner Online-Händler wegen ungenehmigter Verwendung von Rezensionsausschnitten und fordert Schadensersatz in Höhe von 35.000 Euro (buchreport berichtete).
Während der Börsenverein im Sommer noch gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger nach Möglichkeiten einer gemeinsamen grundsätzlichen Regelung suchte, heißt es jetzt in Frankfurt, dass Verlage und Online-Plattformen individuelle Lösungen finden müssten, die auf das eigene Profil zugeschnitten seien.
Einige Verlage sind nach Erkenntnis des Verbands bereits dazu übergegangen, die Verwendung von Rezensionsausschnitten zu bezahlen.
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Wenn Buchverlage plötzlich wie Blogger argumentieren …