Verlage und Buchhandlungen haben jetzt noch länger die Möglichkeit, einen Antrag für das Förderprogramm „Neustart Kultur“ zu stellen. Laut Börsenverein soll allen Antragstellern zudem mehr Zeit für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen bleiben.
Die Details:
- Der Antrag muss bis 30. Juni 2021 eingereicht sein.
- Die Maßnahmen müssen bis zum 30. November 2021 umgesetzt sein.
- Die neuen Zeiträume gelten sowohl für bereits bewilligte Anträge als auch für solche, die neu gestellt werden. Anträge können weiterhin unter www.boersenverein.de/neustartkultur eingereicht werden.
- Zudem werden die Förderkriterien für Verlage dahingehend angepasst, dass zukünftig pro Verlag eine Publikation mehr (und somit je zwei Publikationen statt einer) eingereicht werden können.
- Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, sind maximal vier Publikationen für alle verbundenen Unternehmen förderfähig.
„Wir sind dankbar, dass die Beauftragte für Kultur und Medien das Förderprogramm für Verlage sowie die generelle Laufzeit beider Förderprogramme ausweitet“, kommentiert Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis mit Verweis auch auf die aktuelle von Monika Grütters in Auftrag gegebene Studie zur verlegerischen Vielfalt.
Aktuell werde geprüft, ob die Laufzeiten der beiden Förderprogramme noch bis ins Jahr 2022 ausgeweitet werden können. Die Mittel stehen Verlagen zur Förderung für Druck- und Produktionskosten von neu erscheinenden Büchern, E-Books, Hörbüchern und Kalendern zur Verfügung; Buchhandlungen können Zuschüsse für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege beantragen.
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