Der „schleichenden Aushöhlung der Buchpreisbindung“ durch Online-Händler hat die eBuch jetzt erneut einen Riegel vorgeschoben: Die buchhändlerische Genossenschaft hat vor Gericht durchgesetzt, dass der Club Bertelsmann für seine Ausgaben nicht mit dem Slogan „Nur bei uns günstiger“ werben darf.
Wie die eBuch meldet, hat das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz eine Online-Werbung des RM Buch und Medien Vertriebs für den Club Bertelsmann verboten, bei der Verlagsausgaben mit der Angabe „Vorteilsausgabe“ bzw. „Nur bei uns günstiger“ beworben wurden. Es werde nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass man sich mit dem Kauf verpflichte, jährlich mindestens zwei Büchern aus dem Club-Angebot zu kaufen, begründen die Richter die Einstweilige Verfügung. Festgelegt wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro für jede Zuwiderhandlung.
Die eBuch begrüßt das Urteil als „weiteren Erfolg gegen die schleichende Aushöhlung der Buchpreisbindung und die ,Online-Ist-Billiger’-Vorspiegelung durch Internet-Buchverkäufer“.
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