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Onlinehandel fehlt Rechtssicherheit

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher. Die seit Juni 2014 anzuwendenden Vorgaben seien nicht praxistauglich und stellten für viele Unternehmen unkalkulierbare Risiken dar. Auf dem Buchmarkt sind vor allem Ebook-Shops von der neuen Regelung betroffen.

Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter für Recht und Verbraucherpolitik, bezeichnet die Richtlinie in einer Erklärung des Verbandes als „in vielerlei Hinsicht praxisfern und nicht rechtssicher umsetzbar“. Viele Fragen sind laut Schröder vor allem im Bereich der Widerrufsbelehrung noch ungeklärt. 

Problematisch sei beispielsweise die Anfertigung einer auf den Einzelfall angepassten Widerrufsbelehrung vor Vertragsabschluss, wenn der Händler noch nicht weiß, wie viele Produkte der Kunde erwerben will und in wie vielen Sendungen diese verschickt werden.

Insbesondere Online- und Versandhändler laufen demnach aufgrund von nicht umsetzbaren Vorgaben durch die Richtlinie Gefahr, zum Opfer von Abmahnanwälten zu werden.

Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher wurde zum 13. Juni 2014 verändert, um die unterschiedlichen Verbraucherschutzvorschriften der EU-Mitgliedstaaten anzugleichen und die damit einhergehende Unsicherheit unter den Online-Händlern und Verbrauchern abzubauen. Eine Zusammenfassung aller Änderungen gibt der E-Commerce-Leitfaden des ibi-Instituts der Universität Regensburg.

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