Die Rechtsstreitigkeiten der Suhrkamp-Gesellschafter rücken mit dem Antrag auf das Schutzschirmverfahren in die zweite Reihe. Dies erklärte der frisch eingesetzte Generalbevollmächtigte des Verlags, Frank Kebekus, im Gespräch mit der „Zeit“ (erscheint am Mittwoch, 29. Mai). Er stellte außerdem in Aussicht, wie die Auseinandersetzungen zwischen Hans Barlach und Ulla Unseld-Berkéwicz aus dem Weg geräumt werden könnten.
„Wenn Herr Barlach seinen Wunsch auf Auszahlung der 2,2 Mio in der zweiten Instanz bestätigt bekommt, müssten seine Forderungen ans Unternehmen insolvenzrechtlich behandelt werden. Jedoch wären diese Forderungen eines Gesellschafters dann nachrangig zu behandeln“, erklärt Kebekus den Rechtsstreit für sinnlos.
Es gäbe die Möglichkeit, die Rechtsform des Unternehmens zu ändern, um die Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern zu beenden: „Man kann im Rahmen des Insolvenzplans alle gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten ergreifen, die juristisch zulässig sind“, so Kebekus. Und: „Wenn man schon ins Fegefeuer geht, dann sollte man möglichst alle Probleme lösen.“
Die Streitigkeiten der Gesellschafter könnten aus seiner Sicht die Zukunft des Unternehmens gefährden: „Wenn dem Unternehmen eine Kreditlinie gekündigt wird, müssen die Gesellschafter geeignete Maßnahmen treffen, um eine neue zu erhalten, beispielsweise Sicherheiten stellen. Wenn sich die Gesellschafter über alles und jedes streiten, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie sich genau über dieses Thema einigen werden. Dann gibt es keine neue Kreditlinie – und dann ist auch die Fortführungsprognose entsprechend.“
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