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Seitengenaue Abrechnung

In dem jahrelangen Konflikt über die digitalen Semesterapparate an deutschen Hochschulen bahnt sich eine Lösung an. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort entwickelt eine Internetplattform, auf der Hochschulen künftig melden sollen, welche wissenschaftlichen Werke und Werkteile sie für ihre Semesterapparate nutzen. Im Herbst soll das neue Meldeportal zunächst an der Universität Osnabrück getestet werden.

Hintergrund: Seit 2004 erlaubt § 52a UrhG Hochschulen, Teile von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung der Verlage auf interne E-Learning-Plattformen zu stellen. Im Gegenzug sollen die Verlage über die VG Wort eine „angemessene Vergütung“ erhalten. Bezahlen müssten die Bundesländer als Träger der Hochschulen. Auf deren erste Zahlung warten die Verlage aber seit fast zehn Jahren: So lange zieht sich der Streit darüber hin, wie die „angemessene Vergütung“ zu berechnen ist.

Zuletzt legte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Pauschale von 0,8 Cent pro Seite und Nutzer fest. Die geplante Internetplattform könnte seitengenau Meldung und Abrechnung ermöglichen. Ein zusätzliches Problem beim Aufbau des Meldeportals ergibt sich aber aus einer weiteren Forderung des BGH: Wenn ein Verlag den von der Hochschule gewünschten Inhalt selbst in digitaler Form anbietet, haben seine Konditionen in der Regel Vorrang vor der 0,8-Cent-Pauschale.

Bei dem Testlauf in Osnabrück geht es also auch darum, für die nicht ganz einfachen Recherche- und Abrechnungsvorgänge eine möglichst einfache und effiziente Lösung zu finden. 

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