Die Diskussion über die Reform des Urhebervertragsrechts in den Jahren 2001 und 2002 brachte für die Buchbranche eine der heftigsten Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre. Jetzt droht eine Neuauflage: Im Koalitionsvertrag haben die Parteien der Großen Koalition eine weitere Reform vereinbart. Was auf die Verlage und andere Verwerter zukommen könnte, zeigt ein erster Gesetzentwurf, den die Kölner Urheberrechtler Karl-Nikolaus Pfeifer, Dieter Frey und Matthias Rudolph am Mittwoch im Justizministerium in Berlin vorgestellt haben.
Extreme Rechtsunsicherheit für Verlage
Was der „Kölner Entwurf“ jetzt als Gesetzesänderung in die Diskussion bringt, ist nach Einschätzung des Urheberrechtsexperten Richard Hahn von der Münchner Kanzlei Lausen Rechtsanwälte „eine massive Verschärfung für die Verwerter“. Besonders kritisch für Verlage:
- Vergütung: Erklärtes Ziel des Entwurfs ist es, den Druck zum Abschluss von Vergütungsregeln etwa für Fotografen, Illustratoren und Übersetzer zu erhöhen. So soll das Gesetz ihnen umfangreiche und administrativ aufwendige Auskunftspflichten auferlegen, wenn es nicht zum Abschluss allgemeiner Vergütungsregeln kommt.
- Rechteeinräumung: Der Entwurf sieht vor, die Übertragbarkeit von Urheberrechten generell einzuschränken und zeitlich zu befristen. „Das würde bei den Verlagen zu Konflikten mit den Autoren und zu einer extremen Rechtsunsicherheit führen“, kritisiert Hahn.
Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang hat sich im Verbandsorgan „Börsenblatt“ skeptisch geäußert: „Man merkt dem ,Kölner Entwurf’ zum Urhebervertragsrecht an, dass keine Erfahrungen von Experten aus der Praxis eingeflossen sind. Würden die vorgeschlagenen Regelungen Gesetz, bekämen die Urheber Steine statt Brot, weil viele Werke gar nicht mehr verlegt werden könnten.“
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Mal nur so am Rande: „Urheberrechte“ sind nicht übertragbar – ein Fehler im Text. Übertragbar sind die „Nutzungsrechte“.
Und was „Steine statt Brot“ angeht, so bekommen Autoren die tagtäglich von den allermeisten Verlagen. Die Autorenhonorare sinken seit über 20 Jahren Jahr für Jahr weiter ab – z.T. unter dem „Kostendruck“, der in den Verlagen gemacht wird. Es ist eher so, dass die Regelungen günstig für Autoren sind – weshalb es fragwürdig ist, ob Verlage sie umsetzen. Schon jetzt werden ja kaum noch 5 % der den Verlagen angebotenen Werke verlegt. Wenn Verlage allerdings den Autoren immer weniger zu bieten haben, ständig sinkende Honorare bei gleichzeitig sinkenden Auflagen bieten, dann werden immer mehr Autoren gleich zum Selfpublishing übergehen.