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Suhrkamp ist zahlungsunfähig

Jetzt also doch: Für den Suhrkamp Verlag wurde am Dienstag das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung seien gegeben, erklärte zuständige die Richterin Mechthild Wenzel am Amtsgericht Berlin Charlottenburg der „Welt“. Der Verlag triumphiert und feiert die Entscheidung als Sieg gegen Minderheitsgesellschafter Hans Barlach.
Suhrkamp soll laut Insolvenzplan von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft ungewandelt werden, so die Richterin zustimmt. Die Existenz sowie die Handlungs- und Planungsfähigkeit des Verlags seien damit gesichert, meldet der Verlag. Sämtliche Arbeitsplätze blieben erhalten.

Suhrkamp: Hans Barlach „vollumfänglich gescheitert“

In ihrer Meldung holt die Geschäftsführung (deren Vorsitz Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz innehat) zum Rundumschlag gegen Barlach aus: Seine Medienholding habe das Schutzschirmverfahren, die Eigenverwaltung und die Eröffnung des Insolvenzverfahren mit einer Vielzahl von Klagen und Anträgen zu verhindern gesucht – sei mit der Entscheidung der Richterin aber jetzt „vollumfänglich gescheitert“. Noch vor wenigen Wochen hatte Barlach erklärt, dass kein Insolvenzgrund mehr vorliege. 

Durch die Änderung der Rechtsform werde der „insolvenzauslösende Gesellschafterstreit das operative Geschäft des Verlags nicht länger beeinträchtigen können“, heißt es weiter aus Berlin. Zukünftig werde ein Vorstand – kontrolliert von einem durch die Aktionäre gewählten Aufsichtsrat – eigenverantwortlich handeln.

Außerdem soll der von Suhrkamp abhängige (und ebenfalls insolventeInsel Verlag Tochtergesellschaft des Verlags werden.

Ulla Unseld-Berkéwicz und Hans Barlach bleiben Gesellschafter

Die Gesellschafterstellung der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung (61%) und der Medienholding AG (31%) werde durch den Formwechsel nicht berührt. Die Gesellschafter blieben als Aktionäre wie bisher am Verlag beteiligt. Ihre Mitwirkungs- und Einflussrechte ergeben sich künftig aus dem Aktienrecht.

Sofern ein Gesellschafter an dem umgewandelten Verlag nicht mehr beteiligt sein möchte, sehe der Insolvenzplan ein Abfindungsangebot vor – eine Einladung an Barlach, sich aus dem Verlag zurückzuziehen. Der Gesellschafter könne die Aktien an die Gesellschaft oder – mit Zustimmung des Verlags – an einen Dritten zu übertragen. 

Wie berichtet, hat Suhrkamp Ende Mai ein Schutzschirmverfahren eröffnet. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Procedere bei „Chapter 11“ in den USA. Das eigentliche Ziel: Existenz und Handlungsfähigkeit sichern, ohne die Regie an einen Insolvenzverwalter abzugeben.
Den Schritt begründete die Geschäftsführung als Folge eines Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 20. März 2013. Die Richter sprachen seinerzeit Minderheitsgesellschafter Hans Barlach eine Millionen-Summe aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 zu, der aus dem Verkauf der Frankfurter Immobilien und des Verlagsarchivs stammte. Seit diesem Urteil, so Suhrkamp, müssten Forderungen der Gesellschafter gegenüber dem Verlag in Höhe von ca. 8,2 Mio Euro bilanziell berücksichtigt werden. Die Gesellschafter hätten sich nicht einigen können, auf eine Ausschüttung der Gewinne im Interesse des Verlags zu verzichten. 

Kommentare

1 Kommentar zu "Suhrkamp ist zahlungsunfähig"

  1. Wer hätte das vor 20 Jahren gedacht….. trauriges Schauspiel.

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