Für Buchhändler, die einen Internetshop betreiben, rückt ein wichtiges Datum näher: Ab dem 1. August gilt für den Online-Handel in Deutschland die sogenannte „Button-Lösung“. Heißt konkret: Ab diesem Tag kommen Verträge in Internetshops nur noch zustande, wenn die Kunden sie per Klick auf eine gut sicht- und lesbare Schaltfläche („Button“) mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung bestätigen.
Grund für die neue Pflicht ist ein Gesetz, das Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll. Außer zum Button-Einbau verpflichtet es Shop-Betreiber auch ausdrücklich, den Käufern die wesentlichen Inhalte eines Vertrags „klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen“.
Internethändlern, die ihre Websites nicht bis 1. August entsprechend den neuen Anforderungen umbauen, droht doppelt Ungemach:
- Sie riskieren eine kostenpflichtige Abmahnung.
- Kundenbestellungen begründen keinen rechtswirksamen Vertrag mehr.
Vor allem die Abmahngefahr müsse „besonders ernst genommen werden“, warnt der Börsenverein in einem Merkblatt für seine Mitglieder, „weil zu befürchten ist, dass sich hier eine neue Abmahnwelle anbahnt und Online-Shops nach Inkrafttreten des Gesetzes besonders beobachtet werden“.
Für Buchhändler mit Internetshop sei die Button-Implementierung ein guter Anlass, auch die anderen Rechtstexte auf ihrer Site auf den aktuellen Stand zu bringen, wirbt der Börsenverein Bayern. Eine teure Abmahnung riskiere nämlich auch, wer zum Beispiel den Text seiner Widerrufsbelehrung noch nicht auf den seit August 2011 gesetzlich vorgeschriebenen Stand gebracht hat.
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