buchreport

Unschätzbares Recherche-Werkzeug

Über acht Jahre, nachdem Autoren eine Klage gegen das Digitalisierungsprogramm von Google in Bibliotheken eingereicht haben, liegt eine Entscheidung vor: Ein Bundesrichter in New York hat die Klage einer Autorengruppe ab, die dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen vorwarf.
Nach Ansicht von Richter Denny Chin (unten ist das Urteil im Original zu lesen) musste Google bei den Rechteinhabern nicht die Erlaubnis einholen, um die Werke in Bibliotheken einzuscannen – über 20 Mio Titel sollen seit 2004 digitalisiert worden seien. Chin erklärte, es gebe gewichtigere Gründe für das Vorgehen von Google, das als „Fair Use“ einzustufen sei. „Fair Use“ ist eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die eine nicht-autorisierte Nutzung von geschütztem Material erlaubt, sofern sie der öffentlichen Bildung und Diskussion dient. 
Google Books, so Chin, sei ein „unschätzbares Recherche-Werkzeug“ und ermögliche Wissenschaftlern, große Datenmengen zu analysieren, verschaffe den Zugang zu Büchern, vermittele neue Leserschaften und generiere so neue Einnahmequellen für Autoren und Verlage. Hinzu komme, dass Google Sicherheitsvorkehrungen treffe, um eine komplette Lektüre der Texte zu verhindern.  
Die Authors Guild, der Autorenverband, der die Klage auf den Weg gebracht hatte, will die Entscheidung anfechten.
Google hätte bei einem Sieg der Autoren bis zu 2 Mrd Dollar zahlen müssen – 750 Dollar verlangt die Authors Guild pro  eingescanntem Titel.

Deutscher Kulturrat ist beunruhigt

James Grimmelmann, Rechtsprofessor an der University of Maryland, der den Prozess seit Jahren genau verfolgt, erklärte in der „New York Times“, dass sich die Rahmenbedingungen seit Einreichung der Klage verändert hätten: Was 2004 gefährlich erschienen sei, wirke heute normal. „Technologie und Medien haben sich so stark verändert, dass dies heute kein big deal mehr ist.“

Update: Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, zeigt sich beunruhigt über die Abweisung der Klage der US-Autorenvereinigung gegen Google.

Dabei fokussiert der Kulturrat besonders auf die Urteilsbegründung, in der es heißt, in der dieser Praxis entstehende ein erheblicher Vorteil für die Allgemeinheit. „Es ist schon naiv zu denken, dass die Digitalisierungskrake Google aus rein altruistischen Motiven Millionen von Büchern einscannt und der Menschheit kostenfrei zur Verfügung stellt“, so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. „Selbstverständlich sollte der Inhalt von Büchern allen auch in digitaler Form zugänglich sein. Dafür ist es aber notwendig, dass zum einen die Rechte der Urheber und der Verlage geachtet werden und zum anderen nicht kommerzielle Anbieter diese Inhalte zur Verfügung stellen. Gerade das aktuelle Urteil in den USA sollte auch den Politikern in Deutschland einmal mehr Mahnung sein, endlich die Deutsche Digitale Bibliothek und die Europeana in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe auch in Konkurrenz zu einem kommerziellen Anbieter wie Google erfolgreich erledigen zu können.“

Die Vorgeschichte
Über acht Jahre zieht sich der Rechtsstreit um die Massendigitalisierung durch Google hin:
2005: Google wird von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt. 
2006: Die Parteien nehmen Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich münden, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht hat, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. 
2009: Die Parteien überarbeiten den Vergleich.
2010: Im Frühjahr folgt zunächst eine Kritik vom US-Justizministerium. Haupteinwand gegen das Settlement: Google hätte das exklusive Recht, die verwaisten Werke ohne Haftungsrisiken zu vermarkten (hier mehr).
März 2011: Der zuständige Richter Denny Chin lehnt den Vergleich ab: Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, so die Begründung. Dies wäre eine Belohnung dafür, dass Google ohne Zustimmung urheberrechtliche Werke kopiert, so Chin, der von den Prozess-Parteien eine weitere Überarbeitung einfordert.
September 2011: Autorenvertreter verklagen Google und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet (hier mehr).
Mai 2012: Google beantragt, die Interessensvertretungen der Autoren von Fotografen vom Verfahren auszuschließen. Richter Denny Chin lehnt den Antrag ab und lässt den Fall als Sammelklage gelten.
Juli 2013: Ein Gericht (Second Circuit) widerspricht der Entscheidung von Chin: Zunächst müsse geprüft werden, ob die Google-Praxis unter die „Fair Use“-Ausnahmeregelung des US-Urheberrechts falle. 
November 2013: Denny Chin weist die Klage der Autorengruppe ab, Google Books falle unter „Fair Use“.
Die gesamte (Vor-)Geschichte des Google Book Settlement können Sie im buchreport-Dossier nachlesen

Authors Guild v. Google Decision

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Unschätzbares Recherche-Werkzeug"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen