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Verpächter machen Druck

Als Bertelsmann im Juni 2014 bekanntgab, seine Keimzelle aufzugeben, schien Ärger programmiert. Doch während Gewerkschaft und die von den Filialschließungen betroffenen Mitarbeiter zumindest öffentlich nicht mobil machten, suchen jetzt Vertriebspartner die Konfrontation mit Gütersloh.  
Wie die „FAZ“ (26.8.2014, S. 22) berichtet, haben drei Geschäftspartner vor dem Landgericht Düsseldorf Klage eingereicht. „Unserer Einschätzung nach darf Bertelsmann den Buchclub nicht schließen und hätte auch seit Jahren deutlich mehr in das Geschäft investieren müssen“, zitiert das Blatt Guido Gebhard, der Hunderte Vertriebsunternehmen vertrete, die für den Buchclub Mitglieder geworben haben und nun um ihre Einnahmen bangten. Neben Gebhard selbst gehörten die Buchhändlerinnen Jutta Heyer aus Essen und Karin Kersten aus Uetersen zu den Klägern.

Wer sind diese Vertriebspartner von Bertelsmann, die Rechte am Mitgliederstamm haben? Nach Angaben der Club-Geschäftspartner sind rund 250.000 Club-Mitglieder von kleineren und mittleren Vertriebsfirmen des Reise- und Versandbuchhandels oder durch andere Werber akquiriert worden, diese seien Bertelsmann lediglich zur Belieferung mit Verlagserzeugnissen überlassen worden. Diese Vertriebsunternehmen partizipierten als „Verpächter“ der Mitgliedschaften bislang über kleine zweistellige Provisionen an den Umsätzen, die der Club mit diesen Mitgliedern generiert hat.

In einer Pressemitteilung ergänzt Gebhard: „Durch die grob vertragswidrige Auflösung des Buchclubs werden die Geschäftspartner stark geschädigt. Bertelsmann zerstört mit der Schließung ein 100-Millionen-Euro-Geschäft, in das wir jahrelang erheblich investiert haben. Wir sind vorab nicht einmal konsultiert und überhaupt erst eine Stunde vor öffentlicher Bekanntgabe informiert worden. Man ignoriert schlicht und einfach die Verträge mit uns und hofft offensichtlich auf das Recht des Stärkeren.“
Laut Gebhard hat Bertelsmann in den Verträgen mit den Verpächtern kein Kündigungsrecht, was ein Bertelsmann-Sprecher bestätigte – der Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht sei aber unwirksam, angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage des Bertelsmann-Buchclubs, so das Unternehmen. Bertelsmann halte die Schließungsentscheidung und die Kündigung für rechtens. 
Den Schaden für die Jahre 2012 und 2013, als bereits viele Filialen geschlossen wurden, taxiert Gebhard für alle Partnerunternehmen auf 400.000 Euro; in Summe erwarteten er und seine Partnerunternehmen eine Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe.

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