Eva Leipprand hat den aktuellen Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht kritisiert. Die Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) äußerte ihre Enttäuschung über die Kabinettsvorlage, in der vom ursprünglichen Ministeriumsentwurf wenig übrig geblieben sei. Man wolle sich weiter für „angemessene Vergütung einsetzen. Es geht um Verbesserung und nicht Verwässerung der bisherigen Regelung.“
Bei Vorlage des Entwurfs hatte der VS noch deutliche Gesprächsbereitschaft signalisiert, der Verband vermisst jedoch die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen „Verhandlungen auf Augenhöhe“. Stattdessen entstehe eine Abhängigkeit wie im letzten Jahrhundert. Leipprand stellte klar: „Der VS hält am Grundsatz fest, dass jede Art der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Ausnahme angemessen vergütet werden muss.“ Auskunftsrecht und Verbandsklagerecht müssten wieder deutlicher die Interessen der Urheber als „kreative Grundlage und Impulsgeber der gesamten Buchbranche“ widerspiegeln. Der VS-Vize-Vorsitzende Imre Török forderte eine Zusammenarbeit von Verlagen und Autorenschaft, sodass „alle Beteiligten der Gefährdung des ‚Kulturguts Buch‘ durch Piraterie und internationale Digitalkonzerne die Stirn bieten können.“
„Piraterie“? Was soll die denn in dem Zusammenhang? Verrät die Pressemitteilung leider nicht.