Erst am Mittwoch hat der Münchener Hanser Verlag gegen das jüngste Übersetzerurteil eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, nun äußert sich auch der Verband der Literaturübersetzer (VdÜ) erneut zur Vergütung.
Rückblick: Im Januar 2011 hatte sich der Bundesgerichtshofs (BGH) gegenüber einem früheren Urteil bei der Bewertung der Nebenrechte wie zum Beispiel Taschenbuch- und Hörbuch-Lizenzen korrigiert. Festgelegt wurde, dass dem Übersetzer an diesen Erlösen grundsätzlich eine Beteiligung in Höhe von einem Fünftel dessen zusteht, was der Autor des fremdsprachigen Originals erhält (hier mehr).
Am Mittwoch (16.3.2011) hat der Hanser Verlag, wie geplant, gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil er horrende finanzielle Nachforderungen fürchtet, die die Übersetzer rückwirkend geltend machen könnten. Allein Hanser geht von möglichen Nachforderungen im siebenstelligen Bereich aus. Der Börsenverein unterstützt das Veto des Verlags. Laut Auskunft des Börsenvereins-Justiziars Christian Sprang kann sich das Verfahren bis zu einer Entscheidung aber einige Monate oder Jahre hinziehen.
Anlässlich der Leipziger Buchmesse äußert sich nun auch der Übersetzerverband erneut zur Vergütung. Der VdÜ fordert in der Stellungnahme, dass Verlage die Urteile des BGH nun zügig umsetzen. „Als Verband ist unser vorrangiges Ziel eine Vergütungsregel“, heißt es dazu von Hinrich Schmidt-Henkel, dem Vorsitzenden des Übersetzerverbandes. Gebe es keine gütliche Einigung und ignorierten so viele Verlage weiterhin die Rechtsprechung des BGH, „bleibt den Mitgliedern nichts anderes übrig, als durch Vertragsanpassungsaufforderungen und gegebenenfalls auch -klagen sämtliche Ansprüche geltend zu machen und die Verlage so zur Umsetzung der BGH-Sprüche zu bewegen. Wir ziehen den Weg der Verständigung bei weitem vor“.
Auch Dirk Stempel, Leiter für Rechte und Lizenzen bei Hanser, war direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die Branche um gemeinsame Vergütungsregeln nicht herumkommt. Bisher waren diese laut Stempel aber an unrealistischen Forderungen der Übersetzer gescheitert.
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