Im Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan um die Veröffentlichung von brisanten Passagen aus den „Kohl-Tonbändern“ wurde eine Richtungsentscheidung getroffen: Das Landgericht Köln geht „dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch des Klägers wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung aus“.
Den Forderungen des Klägers wurde somit grundsätzlich stattgegeben – allerdings bleibt weiterhin völlig offen, wie hoch die Schadensersatzzahlungen ausfallen werden, die das Gericht Kohl zuspricht. Dessen Anwälte sind in der Pflicht, zum nächsten und womöglich finalen Verhandlungstermin am 8. Dezember 2016 dazu „noch weiter vorzutragen“, hieß es in Köln. Die Klägerseite fordert 5 Mio Euro Schmerzensgeld.
Mit Schwan auf der Anklagebank sitzen Tilman Jens, der Co-Autor des Enthüllungsbuches „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“, und die Verlagsgruppe Random House, bei deren Tochter Heyne der Titel 2014 erschienen war.
Im übrigen ist das keine „Anklagebank“. Es handelt sich um ein Zivilverfahren.
Das ist quatsch. Schwan und Jens bzw. die Random-House-Anwälte haben bereits angekündigt, notfalls bis zu EUGH zu gehen. Die Sache wird uns ggf. noch Jahre begleiten.
Zum Fragezeichen in der Überschrift siehe hier: https://en.wikipedia.org/wiki/Betteridge%27s_law_of_headlines