Sind Vermittlungsprovisionen bei Buchverkäufen zulässig oder verstoßen sie gegen die Preisbindung? Der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder der Verlage sehen einen Verstoß gegen die Preisbindung, wenn Amazon Provisionen an Schulfördervereine dafür zahlt, dass Schüler/Eltern Bücher über einen Amazon-Button auf der Homepage des Fördervereins bestellen. Das Argument gegen diese Provisionspraxis lautet, die Zahlung komme den bestellenden Schülern/Eltern über den Förderverein wieder zu Gute und stelle so eine Art Preisrabatt dar.
Das Landgericht Berlin war der Argumentation gefolgt und hatte Amazon das Affiliate-Programm untersagt (hier mehr). Dieses Urteil wurde aber vom Kammergericht Berlin gekippt. Jetzt wird ein Grundsatzurteil erwartet, das über die Schulfördervereinsfrage hinaus geht, wie die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ jetzt noch einmal herausgestrichen haben:
Die Frage sei, „dürfen Händler ohne jede Einschränkung Provisionen für die Vermittlung von Buchverkäufen gewähren?“ Wenn das Urteil des Kammergerichts bestätigt würde, dann „wäre es wohl nur eine Frage der Zeit, wenn große Vereine, Unternehmen, Gewerkschaften etc. ihre Mitglieder und Angestellten dazu aufrufen, im Interesse der eigenen Körperschaft und damit im mittelbaren Eigeninteresse bei einem bestimmten Händler zu bestellen“, der der Körperschaft eine Provision zahlt. Große und vertrieblich aggressive Händler könnten auf diese Weise Marktvorteile gewinnen, so Wallenfels/Russ.
Am Donnerstag (21. Juli, 11 Uhr) geht es beim BGH in Karlsruhe in die mündliche Verhandlung.
Bei allen anderen Produkten greifen die Kartellwächter bei Preisabsprachen ein – beim Buch nicht. Diese Preisbindung ist rein der Erfolg und der Bestechung von Politikern und Abgeordneten der Lobbyisten aus Frankfurt zu danken. Nützen tut das ausser den Frankfurtern niemandem. In der Schweiz sind die Buchpreise nach dem Wegfall der Preisbindung gestiegen. Die Preisbindung ist in der heutigen zeit nicht mehr angebracht und in allen anderen Branchen verboten. Weg mit alten Zöpfen. Weg mit der Preisbindung. Weg mit dem Börsenverein.