Online-Händler haften nicht für die Inhalte der von ihnen vertriebenen E-Books, so lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag. Der Senat ging in seiner Erklärung auf den Buchhandel ein, der ebenfalls die Inhalte seiner Bücher nicht auf Urheberrechtsverstöße prüfen könne. Erst wenn der Online-Händler nicht auf eine Abmahnung reagiert, macht er sich schuldig.
Vorausgegangen war eine Klage von Anneliese Kühn, der Enkelin des Komikers Karl Valentin, die die Rechte an den Werken ihres Großvaters hält. Kühn war im November 2011 im Amazon-Kindle-Shop auf das E-Book „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ gestoßen und fand darin einen Auszug aus dem Valentin-Sketch „Buchbinder Wanninger“. Die Enkelin mahnte Amazon wegen einer Urheberrechtsverletzung ab und forderte eine Unterlassungserklärung, die der Online-Händler jedoch nicht abgab.
Anschließend wollte sie gerichtlich klären lassen, dass Online-Händler für die von ihnen vertriebenen E-Books haftbar sind. Bereits im Januar hatte Kühn vor dem Landgericht München eine Schlappe erlitten. Nachdem nun auch das Oberlandesgericht die Klage abgewisen hat, kündigte Kühns Anwalt den Gang vor den Bundesgerichtshof an.
Das OLG München hat da wieder sehr schnell gehandelt. Online-Händler müssten normalerweise sehr wohl prüfen können, um was es sich da für Inhalte handelt, die sie da an den Verbraucher anbieten.
Und einem Buchhändler im Sortiment würde doch bereits in den Katalog- und Titelaufnahmen auffallen, ob jetzt da dieses Urheberrecht verletzt wird. Natürlich geht da nichts auf die Schnelle. Aber mir scheint, dass man gerade wegen der schnellen Digitalisierung von Werken doch etwas oberflächlich mit dem Urheberrechtsschutz umgeht. Es müssen da einmal vom Gesetzgeber rechtliche und verbindliche Lösungen geschaffen werden. Nur alles so auf die Basis Ruck Zuck durchziehen, hat da wenig Sinn.
Der Sketch ,Buchbinder Wanninger` von Karl Valentin ist heute immer noch sehr bekannt.
Eine Lösung in diesen Sachfragen ist daher unerlässlich. Nur sollte diese nicht jetzt schnell herbeigeführt, sondern eben auch sinnvoll durchdacht werden.
H. Kraft