Ohne gedruckte Ausgabe keine neuen Bundesgesetze: So lässt sich zugespitzt die Bedeutung des „Bundesgesetzblattes“ (BGBl) für die Verkündung von Gesetzen in Deutschland formulieren. Mit dem Projekt „E-Verkündung“ wird sich das ändern. Die gedruckte Ausgabe, die aktuell vom Bundesanzeiger Verlag hergestellt und auch über den Buchhandel vertrieben wird, wird absehbar eingestellt. Auf buchreport-Nachfrage erläutert das Justizministerium den aktuellen Planungszwischenstand:
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