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Lizenzen müssen kalkulierbar bleiben

Beim E-Book-Verleih durch Bibliotheken setzt der Entwurf zum Urhebervertragsrecht Verlage durch eine strengere Verpflichtung zur nutzungsabhängigen Honorierung unter Druck. Frank Simon-Ritz (Foto: Candy Welz), Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV), erklärt im buchreport-Gespräch, warum die Bibliotheken weiter an einer Pauschalvergütung festhalten wollen.

Wie beurteilen Sie die Forderung der Verlage nach einem nutzungsabhängigen Lizenzmodell?
Ich bin da eher skeptisch, was weitere nutzungsabhängige Komponenten bei der Lizenzierung von E-Books für Bibliotheken angeht. Wir haben ja jetzt schon die Situation, dass es sogenannte „Staffellizenzen“ gibt, über die geregelt ist, wie viele parallele Zugriffe auf ein E-Book möglich sind. Für die Bibliotheken ist wichtig, dass der Aufwand nicht ausufert – und dass Konditionen kalkulierbar bleiben. Der Deutsche Bibliotheksverband hat schon vor längerer Zeit vorgeschlagen, eine weitere nutzungsbezogene Komponente in die Vergütung einzuführen, indem die sogenannte „Bibliothekstantieme“ auf den Verleih von E-Books erweitert wird. Das würde insbesondere Autorinnen und Autoren zugutekommen.
Wie könnte ein faires Lizenzmodell aussehen?
Zu den fairen Lizenzbedingungen gehört eben, dass die Lizenzen kalkulierbar bleiben müssen. Für die Bibliotheken gehört zur Fairness auch dazu, dass – wie bei den gedruckten Büchern auch – jedes Buch für sie zu angemessenen Konditionen lizenzierbar sein muss.
Sie äußerten sich zuletzt optimistisch, dass man lizenzrechtliche Lösungen finden werde. Der Konditionenstreit zwischen Verlagen und Bibliotheken dauert aber an, zuletzt mit der Debatte um Leihgebühr vs. Bibliothekstantieme. Ist eine Einigung absehbar?
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich halte es für ein sehr gutes Zeichen, dass die Verlagsgruppe Penguin Random House jetzt auf dem britischen und nordamerikanischen Markt offener mit Lizenzen für öffentliche Bibliotheken umgeht. Vielleicht geht davon in Deutschland ?eine Signalwirkung aus.
Immer mehr Verlage machen zwar bei der Onleihe mit, aber längst nicht mit allen Titeln. Halten Sie daran fest, dass Bibliotheken generell jedes in Deutschland erschienene E-Book lizenzieren können müssen?
Ja, daran halten wir fest. Das trifft den Grundnerv der ?Bibliotheken. Offenbar ist nun auch die Holtzbrinck-Gruppe, die bisher keine Titel für den E-Book-Verleih in Öffentlichen Bibliotheken freigegeben hat, dabei, eine Lizenzvereinbarung mit der Divibib abzuschließen. Das würden wir sehr begrüßen.
Werden Sie einen neuen Anlauf starten, um in dieser ?Sache eine Änderung im Urheberrecht zu erreichen, in ?Anlehnung an die Schrankenregelung bei gedruckten ?Büchern?

Wir reden ja ganz aktuell über eine Novellierung des Urheberrechts. Zu den Forderungen des Deutschen Bibliotheksverbands gehört unverändert, dass wir eine Ausweitung der entsprechenden Regelung bei gedruckten Büchern auf E-Books fordern.

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