Die VG Wort wird vorerst kein Geld an Autoren und Verlage ausschütten. Dies meldet die Verwertungsgesellschaft in ihrem aktuellen Newsletter. Hintergrund ist eine Klage des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der Verwertungsgesellschaft.
Wie auf buchreport.de berichtet, hat sich der Kläger juristisch gegen die Verteilungspraxis gewehrt, die ihn als Autor benachteilige, weil ein Teil seiner Tantiemen an den Verlag ausgeschüttet wurde. Das Landgericht München hat ihm Recht gegeben und die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen für unzulässig erklärt. Nach dem Urteil müsste die Verteilung grundlegend neu organisiert werden.
Die VG Wort betont, dass das Urteil „eine erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Entscheidung“ ist, gegen die man Berufung einlegen werde. Bis der Fall vor Gericht ausgefochten ist, muss allerdings eine Übergangsregel gefunden werden, wie mit den Einnahmen des vergangenen Jahres – rund 120 Mio Euro liegen zur Verteilung bereit – zu verfahren ist. Diese Frage soll nun die Aufsichtsbehörde der VG Wort, das Deutsche Patent- und Markenamt, klären. So lange müssen die Urheber noch auf ihr Geld warten.
Bei den Buchverlagen, die von der VG Wort vertreten werden, macht die Ausschüttung in der Regel zwischen 0,5 und 1% des Jahresumsatzes aus.
Ich finde die Entscheidung richtig. Die Vergütung sollte den Urhebern zukommen, nicht denen, die die Bücher herstellen.