In dem vom Börsenverein vorgelegten Gutachten der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Allen & Overy argumentiert der Vergaberechts-Spezialist Wiland Tresselt, die meisten Städte dürften die Lehrmittel dezentral von den einzelnen Schulen bestellen lassen.
In mancher Kommunalverwaltung, die ihre Schulbuchaufträge gern wieder „vor Ort“ vergeben würde, dürfte das Gutachten offene Türen einrennen. Gerade in den Rechtsämtern großer Städte gibt es allerdings Vorbehalte: Bei der vom Gutachten empfohlenen dezentralen Vergabe sei das Risiko groß, von den zuständigen Gerichten abgewatscht zu werden. Außerdem spricht ein wirtschaftliches Argument gegen die dezentrale Lösung: Das Preisbindungsgesetz könnte in diesem Fall nur einen Rabatt von 12% statt den Höchstrabatt von 15% erlauben. Mit anderen Worten: Für Börsenverein und Buchhändler ist das neue Gutachten vor allem eine weitere Drehung auf einem dicken Brett.
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