Beim heutigen Corona-Gipfel wird über weitere Maßnahmen in der Coronakrise entschieden, eine Verlängerung des Lockdowns scheint wahrscheinlich. Unterdessen hat Sachsen angekündigt, Click & Collect ab dem 15. Februar wieder zu erlauben.
Sachsen ist damit das letzte Bundesland, in dem Abholservices von Einzelhändlern und damit auch von Buchhändlern möglich sind. Aufgrund der hohen Inzidienzwerte des Bundeslandes, war dieser Service zunächst nicht erlaubt worden. Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig ermutigte die Bürger in einer Pressemitteilung von der neuen Regelung Gebrauch zu machen: „Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt und bitte Sie: Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler!“
Als Empfehlung gibt das Land Kunden und Verkäufern folgende Handreichungen:
- Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.
- Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
- Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet.
- Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird.
- Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV verpflichtend sind.
- Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.
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