Die „Buttonlösung“ nimmt konkrete Formen an: Das Bundesjustizministerium hat seinen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das die Verbraucher wirksamer vor Kostenfallen im Internet schützen soll. Für Buchhändler, die im Netz aktiv sind, wird das geplante Gesetz die formalen Anforderungen erhöhen und damit die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen vergrößern.
Kernstück des neuen Gesetzes, das nach bisheriger Planung frühestens Anfang 2012 in Kraft treten könnte: Künftig müssen Bestellbuttons in Internetshops ausdrücklich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht des Kunden hinweisen. Andernfalls kommt überhaupt kein Kaufvertrag zustande. Bei Juristen sorgt diese geplante Regelung für Kritik. Grund: Beim Kauf von Büchern im Internet weiß jeder verständige Verbraucher, dass er für seine Bestellung bezahlen muss. Trotzdem müssen auch Buchhändler ihre Shops umgestalten, um den geforderten Hinweis tatsächlich gut lesbar auf ihren Bestellbuttons unterzubringen.
Dabei werde das Gesetz seinen Schutzzweck wohl gar nicht erfüllen, vermutet Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Buchhändler u.a. mit der Website antiquariatsrecht.de in juristischen Fragen berät: Schon bisher könnten unseriöse Anbieter ihre Forderungen in der Regel nicht gerichtlich durchsetzen. Stattdessen versuchten sie, schlecht informierte Verbraucher durch Einschüchterung zum Zahlen zu bewegen. „Es wäre sinnvoll, die Buttonlösung auf Dienstleistungen zu begrenzen“, meint Solmecke.
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