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Acta ad acta

Europaweit hat Acta Proteste ausgelöst, lange haben Politiker über das Anti-Piraterieabkommen gestritten. Jetzt wird Acta zu den Akten gelegt: Das Europäische Parlament hat das Urheberrechts-Abkommen, wie erwartet, mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Nur 39 Abgeordnete haben in Straßburg für Acta gestimmt, gegen das Abkommen haben sich 478 ausgesprochen, 165 haben sich enthalten. 

Die Entscheidung war abzusehen: Zuvor hatten sich bereits fünf Ausschüsse des Parlaments gegen eine Ratifizierung ausgesprochen und eine Ablehnung empfohlen. 

Die Rahmendaten des Urheberrechtsabkommens (hier der Vertrag als Pdf):
  • Der von den USA und Japan initiierte Vertrag wurde 2010 von 37 Staaten in Geheimverhandlungen vereinbart. 
  • Ziel des Kontraktes sind internationale Standards zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen und Internetpiraterie. 
  • Gegner kritisieren die mangelnde Transparenz der Verhandlungen und schwammige Formulierungen. Sie fürchten, dass Acta den Datenschutz und die Freiheit des Internets einschränkt. 
  • In Deutschland hätte Acta nach Angaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geltendes Recht nicht beeinflusst.
Ohne die Zustimmung des Parlaments können internationale Abkommen in der EU nicht in Kraft treten. Wird Acta zurückgewiesen, werde es kein überarbeitetes Abkommen geben, hatte EU-Handelskommissar Karel De Gucht den Nachrichtenagenturen vor der Abstimmung erklärt. Selbst eine Neufassung des Abkommens dürfte zumindest in der EU nicht vor 2014 in Kraft treten, berichtet „SPIEGEL ONLINE
Die EU-Kommission lässt seit Mai vom Europäischen Gerichtshof prüfen, ob Acta gegen Grundrechte verstößt (hier mehr). Sie hatte vergeblich versucht, die endgültige parlamentarische Abstimmung bis zum Urteil (das erst in ein bis zwei Jahren erwartet wird) hinauszögern. Auch das Europäische Parlament selbst hat am Mittwoch einen Antrag abgelehnt, die Abstimmung bis zur Prüfung von Acta durch den Europäischen Gerichtshof zu verschieben. Das Bundesjustizministerium hatte zuvor erklärt, vor einer möglichen Ratifizierung durch den Bundestag das Votum des Parlaments abwarten zu wollen.

Die Digitale Gesellschaft feiert die Ablehnung als Sieg für ein freies und unzensiertes Internet: „Die EU-Abgeordneten haben hiermit eine neue Möglichkeit geschaffen, endlich einen frischen Wind in die Diskussionen um das verstaubte Urheberrecht zu bringen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. Mit dem Scheitern von Acta sei der Weg frei für Reformen, die das Urheberrecht mit dem Internetzeitalter kompatibel machen. Dennoch sei das Ende von Acta zwar die Gelegenheit, aber noch nicht die Garantie für einen Neubeginn in der Urheberrechtsdebatte.

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