Der SPIEGEL thematisiert einen möglichen „Schmu mit der Kurzarbeit“. Nachdem die Bundesregierung die Hürden für Anträge von Kurzarbeitergeld deutlich gesenkt hat, wird die Kurzarbeit-Option von Unternehmen im Zuge der Coronakrise weitläufig genutzt. Der Beitrag berichtet über Kontrollen und mögliche Sanktionen, falls Kurzarbeit-Leistungen missbräuchlich mitgenommen werden.
Die beschleunigte, unbürokratische Vorgehensweise in der Krise führe auch zu Fällen, in denen keine betrügerischen Absichten bestehen, nimmt der SPIEGEL explizit den Buchhandel als Beispiel.
Für die Bundesagentur für Arbeit sei es etwa kein Betrug, wenn die Kurzarbeit in der Realität weniger hoch ist, als zu Beginn angezeigt wurde:
„So könnte etwa ein Buchhändler davon ausgegangen sein, komplett schließen zu müssen und hat daher für alle Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet. Dann wird aber klar, dass es weiter erlaubt ist, bestellte Bücher bei ihm abzuholen, und er kann doch einige Mitarbeiter weiter voll arbeiten lassen. Wichtig ist, dass er diese Änderungen der BA unverzüglich mitteilt und die letztendlich realisierte Kurzarbeit korrekt mit der Behörde abrechnet. Dafür muss er die Arbeitszeit exakt dokumentieren.“
Ganz zufällig ist das Beispiel nicht: Der Buchhandel hatte sich anders als viele andere Einzelhändler in den vergangenen Wochen besonders engagiert und kreativ gezeigt, trotz geschlossener Läden Kunden anzusprechen.
Im Schnitt bis zu drei Viertel Umsatzeinbußen
Für die Versorgung mit Büchern wurden eigens Lieferdienste, extra eingerichtete Ausgabestellen und auch Abholstellen bei Unternehmen eingerichtet, die wie Apotheken weiterhin geöffnet halten.
Trotz der auch in den Medien vielbeachteten Aktivitäten hat auch der stationäre Buchhandel in den vergangenen Wochen massive Umsatzeinbrüche erlebt. Der stationäre Buchhandel verliert pro Woche im Schnitt in einer Größenordnung zwischen zwei Drittel und drei Viertel seines Umsatzes:
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