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Ärgernis im Intranet

Erfolg für den Börsenverein: In einem Musterverfahren, das der Alfred Kröner Verlag für den Verband führt, hat das Landgericht Stuttgart jetzt der Fern-Uni Hagen die Verbreitung eines Lehrbuches über ihr Intranet verboten. Jetzt fordert der Börsenverein den Gesetzgeber auf, das Problem bei der Wurzel zu packen.

Hintergrund: Der 2003 eingeführte § 52a des Urheberrechtsgesetzes ist den Wissenschaftsverlagen seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Vorschrift erlaubt Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Teile von Lehrbüchern ohne Genehmigung der Verlage in ihre internen Netzwerke zu stellen. Die Verlage sollen dafür nur eine „angemessene Vergütung“ über die VG Wort erhalten.

Die Vorschrift gilt als eine der Hauptursachen dafür, dass viele Wissenschaftsverlage in den vergangenen Jahren stark rückläufige Umsätze bei im Bereich Lehrbücher verzeichnen. In dem Musterverfahren vor dem Landgericht Stuttgart ging es nun darum, der hemmungslosen Verbreitung von Lehrmaterialien Grenzen zu setzen. Der Kröner Verlag wehrte sich dagegen, dass mehrere Kapitel des von ihm veröffentlichten Fachbuchs „Meilensteine der Psychologie“ Tausenden von Studenten im Intranet der Fernuniversität ohne Genehmigung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im Internet hatten sich mehrfach Studenten darüber ausgetauscht, dass eine Anschaffung des betroffenen Titels aus diesem Grund nicht nötig sei.

Aus Sicht des Börsenvereins kann das Urteil aber nur ein erster Schritt sein. In seiner Reaktion weist der Verband darauf hin, dass die in § 52a UrhG eigentlich vorgesehene Zahlung werkbezogener Vergütungen an die VG Wort bisher an der Weigerung der Hochschulen von Bund und Ländern gescheitert ist, die stattfindenden Nutzungen zu erfassen.

„Angemessen vergütet werden Lehrbuchautoren und Verlage aber ohnehin nur, wenn der Erfolg ihrer Werke im Markt entscheidet“, erklärt Verlegerausschuss-Vorsitzender Karl-Peter Winters, „deshalb erwarten wir, dass der Deutsche Bundestag die Geltung des Ende 2012 auslaufenden § 52a Urheberrechtsgesetz nicht noch einmal verlängert.“ Die Wissenschaftsverlage hätten in den letzten Jahren alternative Lizenzmodelle entwickelt, die eine Nutzung von Lehrbuchteilen in den Intranets von Hochschulen in leicht handhabbarer Weise auf Basis individueller Rechteeinräumungen ermöglicht.

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