Die Grünen wollen das Urheberrecht grundlegend reformieren. Trotz heftiger Kritik aus der Kreativindustrie im Vorfeld ihres Kieler Parteitages verabschiedeten die Delegierten einen entsprechenden Leitantrag, wenn auch in abgeschwächter Version (hier mehr). Eine Reform sei nötig, weil die Digitalisierung neue Fragen aufwerfe, erklärt Bundestagsabgeordneter und netzpolitischer Sprecher der Grünen Konstantin von Notz (Foto) im buchreport-Interview.
Die Grünen wollen eine grundlegende Reform des Urheberrechts. Lassen sie sich von der Piratenpartei vor sich hertreiben?
Überhaupt nicht. Als Partei Bündnis 90/Die Grünen beschäftigen wir uns mit dem Thema des Urheberrechts in der Digitalisierung seit über zehn Jahren. Die Piraten tun nichts anderes als CDU, SPD und FDP: Sie schauen einfach zu, wie durch den technologischen Umbruch Fakten geschaffen werden. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Beschluss der Piratenpartei zum Urheberrecht, der eine belastbare Antwort auf irgendeine relevante Frage geben würde. Wir dagegen suchen nach Lösungen, weil alle Betroffenen mit dem Status quo unzufrieden sind. Es ist eine absurde Situation, dass wir dafür zur Zeit von allen Seiten Prügel beziehen und niemand die anderen Parteien kritisiert, die alles einfach laufen lassen.
Warum wollen Sie durch die Reform des Urheberrechts „Nutzern den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern“? Ist er im Internetzeitalter nicht ohnehin so leicht wie nie zuvor?
Eine grundlegende Reform des Urheberrechts ist nötig, weil die Digitalisierung große Probleme bei seiner Durchsetzung aufgeworfen hat: Auf der einen Seite klagen die Kreativen, dass sie zu wenig Geld im Netz verdienen und auf der anderen Seite zeigen 800000 Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstößen pro Jahr, dass es auch auf Nutzerseite ein relevantes Problem gibt. Wir Grünen wollen ein Urheberrecht, das sowohl dem Interesse der Urheber auf Vergütung als auch dem Interesse der Nutzer auf Zugang zu den Werken Rechnung trägt.
Die Kreativindustrie lehnt eine „Kulturflatrate“ überwiegend ab. Warum sind Sie trotzdem dafür?
In der Vergangenheit war eine Pauschalvergütung häufig eine gute Antwort auf urheberrechtliche Probleme mit der massenhaften Verbreitung von Werken, zum Beispiel durch das Radio oder durch Kopiergeräte. Wir glauben, dass eine Kulturflatrate zwar nicht alle Probleme lösen, aber ein wichtiger Baustein in einem zukünftigen Vergütungssystem sein kann. Angesichts der verbreiteten Unzufriedenheit mit dem Status quo fällt es mir schwer, den Widerstand gegen dieses Modell zu verstehen. Allein mit Repression ist dem Problem der Urheberrechtsverstöße im Netz nicht beizukommen. Pauschalvergütungen könnten deshalb ein interessanter Ansatz sein, um Einkünfte für Kulturschaffende zu generieren. Ein besserer Vorschlag, der keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwirft, ist bisher nicht gemacht worden.
Ihre Fraktionskollegin Agnes Krumwiede hat eine Verkürzung der urheberrechtlichen Schutzfristen als „Enteignung der Künstler und ihrer Erben“ bezeichnet. Warum sind sie trotzdem wünschenswert?
Es gibt neben dem Anspruch der Künstler und ihrer Erben auch einen Anspruch der Öffentlichkeit, Kunstwerke nutzen zu können. Auch Konzertpianisten spielen heute gerne Werke an denen das Urheberrecht erloschen ist. Und Urheberrechte werden eben leider oft von Verwertungsgesellschaften zur Monopolisierung von bestimmten Inhalten genutzt. In vielen Fällen sind die Kreativen oder ihre Erben ja faktisch durch Verträge mit Verwertern enteignet. Wir halten es deswegen für prüfenswert, das Urhebervertragsrecht zugunsten der Urheber zu verbessern, und die Übertragung von Verwertungsrechten auf 20 Jahre zu begrenzen. Und wenn Sie mir die spitze Bemerkung erlauben: In der Diskussion darüber wird man dann ja sehen, wen wirklich die Angst vor einer Enteignung der Urheber umtreibt.
Die Grünen fordern auch ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge, bei deren Entstehung öffentliche Mittel eingesetzt wurden. Verlage, die auf geisteswissenschaftliche Veröffentlichungen spezialisiert sind, beklagen, dass ihnen dadurch die Existenzgrundlage entzogen werde…
Das bezweifle ich. Das würde ja bedeuten, dass die Verlage eingestehen, durch den Einsatz öffentlicher Mittel indirekt subventioniert zu werden. Die Verlage leisten aber einen wichtigen Dienst, indem sie zum Beispiel Qualität und Verbreitung der wissenschaftlichen Beiträge sicherstellen. Ich bin sicher, dass diese Dienstleistungen auch in Zukunft gut vergütet werden, gerade wenn es darum geht, in der Informationsflut bestimmte Standards zu garantieren. In einer Wissensgesellschaft kann man aber den Menschen den freien Zugang zu Informationen, deren Entstehung zum Großteil mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, nicht vorenthalten. Wie sollte man das begründen?
Die Fragen stellte David Wengenroth.
Liebe Kulturschaffenden, lieber Herr Stahl u. A.,
es sollte für alle zur Klärung dieses Themas der Originaltext des Beschlusses der 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz der Bündnis 90 Die Grünen genutzt werden.
Auf der Basis dieses Textes kann ich nur alle Kulturschaffenden dazu aufrufen, sich mit aller Kraft gegen einige politischen Tendenzen, die sich sowohl bei Piratenpartei als auch Grünen in der Frage des Urheberechts zeigen, zur Wehr zu setzen.
In beiden Parteien wird sehr viel von der Stärkung der Position des Urhebers geredet und geschrieben, aber dann kommt man letzendlich zur Eigentumsfrage.
Denn entgegen der Vermutung von einigen Kommentatoren handelt es sich in dieser Debatte und bei meinen Bedenken nicht um das Recht der Vervielfältigung, Nutzungsrechte oder das Recht auf Privatkopien.
Ich darf zitieren:
gegenwärtig sehr langen urheberrechtlichen Schutzfristen prüfen, um den Zugang und die Nutzung von Werken weiter zu erleichtern.
Dabei könnte bspw. die Schutzfrist auf die Dauer der Lebenszeit der UrheberInnen beschränkt werden.
Das ist eindeutig der Plan, Kreativen den Artikel 14 des Grundgesetzes streitig zu machen.
Hier könnte ich lange ausholen und noch einmal auf die dadurch folgende Altersdiskreminierung und und und verweisen, aber gehen wir weiter.
Zu den oft angeführten Abmahungen.
Es gibt eindeutig nicht zu akzeptierende Auswüchse in diesem Bereich. Aber es scheint mir ebenso inakzeptabel, dass man mich und die Kreativen allgemein hier mit den Abmahnbüros gleichsetzt.
Allerdings ist dieses Umgangform für mich nicht neu.
Man fragt sich, warum die Kreativen, die sich (überhaupt) noch trauen, mit jemanden im Internet zu diskutieren, keinerlei Solidarität erfahren. Die Kreativen sind zum größten Teil jetzt die Opfer eines Kreises von Verwertungsindustrie, Medienkonzernen, IT-Konzernen und der empathielosen und kopierfreudigen Gruppe, die schlichtweg keinen Respekt beweist.
Dabei sieht die Realität der Privatkopie ganz anders aus, als es immer behauptet wird. Es gibt aus den 70iger Jahren des vergangenen (von jungen Politstars gerne beschimpften) Jahrhunderts ein Urteil, das noch Gültigkeit besitzt, das das Recht auf Privatkopien im Freundeskreis und Familie bestätigt.
Also wo ist das Problem?
Gerne wiederhole ich mich auch bei dem Thema „Copyright“.
Es gibt im deutschen Rechtsraum gar kein Copyright.
Dies ist ein Begriff aus der angelsächsischen Rechtssprechung.
Wenn diese Rechtssprechung hier von Kunden, die bequemeren Zugang zu Kunstwerken haben wollen, gefordert wird, dann muss ich leider sagen, dass ich das so ablehne.
Mit der einfachen Übernahme dieser Rechtauffassung wird aus Kultur ein Warenwirtschaftssystem.
Es ist von großer Bedeutung, dass in unserem Kulturraum vom Urheber als Individuum aus gedacht wird. Das macht den Unterschied. Und auch auf der Basis lässt sich eine vernünftige Reform der Situation entfalten.
Aber bislang wird weiter um das digitale goldene Kalb getanzt. Und eben nicht die Konditionierung des menschlichen Geistes durch ein technisches und mathemathisches Weltbild überwunden, um dem Menschen eine positive Zukunft zu gestalten.
Und da sind wir, lieber Herr Stahl, doch vielleicht viel näher beieinander, als es bisher den Anschein hatte. Wenn Sie sagen
„Es steht jedem frei für die Erhaltung des status quo zu sein, der das System stabilisiert, dass den Verwertern den Reibach und den Schaffenden die Krümmel zubilligt.“
Dann kann ich Ihren Respekt für die Schaffenden erkennen und teile auch Ihre Kritik an der Übermacht der Verwertungsgesellschaften.
Bitte halten wir fest, dass die Probleme, die Sie beschreiben, durch die Marktmacht von Konzernen und Machtcliquen sowie ungeahndeten Rechtsbrüchen (z. B. GEMA) entstehen.
Es gibt viel zu tuen. Aber eine Abkehr von humanistischen Idealen zugunsten der Profitinteressen von US-IT-Konzernen ist auf den ersten Blick für Kunden und User bequem und kostengünstig, doch dies kann so nur bestehen, weil die eigentlich Schaffenden ausgebeutet werden.
„Auf der einen Seite klagen die Kreativen, dass sie zu wenig Geld im Netz verdienen und auf der anderen Seite zeigen 800000 Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverstößen pro Jahr, …“
Die wenigsten Abmahnschreiben stammen aber von den Urhebern, sondern der weitaus größte Teil kommt von Seiten der Musik- und Filmindustrie und betreffen auch gar nicht Urheberrechtsverstöße, sondern unberechtigte Nutzungen.
Sie verwechseln beständig aus Unwissen oder mit polemischer Absicht Urheber- und Nutzungsrechte. Einschränkungen des Urheberrechts würden an den Abmahnungen der Industrie gegenüber unberechtigten Nutzungen überhaupt nichts ändern.
„… dass es auch auf Nutzerseite ein relevantes Problem gibt.“
So ist es. Es gibt das Problem, dass man alles umsonst haben will.
„Wir Grünen wollen ein Urheberrecht, das sowohl dem Interesse der Urheber auf Vergütung als auch dem Interesse der Nutzer auf Zugang zu den Werken Rechnung trägt.“
Das gibt es ja bereits.
Lieber Rudi Stahl,
bzgl.: „Aussedem stört mich ungemein, dass Sie hier ständig das Bild des armen notleidenden Urhebers/Künstlers vorkehren. Dabei geht es fast ausschließlich um die rein geschäflichen Interessen einer Verwerterindustie.“
Wenn es Ihnen wirklich um die geschäftlichen Interessen der Medienindustrie gehen würde, müsste Sie sich vehement für eine Stärkung der Urheberrechte einsetzen und nicht umgekehrt. Die Verlage möchten nämlich auch das Urheberrecht einschränken oder besser noch ganz abschaffen.
Auch auf das von den Verlagskonzernen geforderte Leistungsschutzrecht, dass ebenso die Urheberrechte einschränken soll, gehen Sie mit keinem einzigen Wort ein.
„Aber die kommen natürlich nicht so niedlich und bemitleidenswert rüber wie durchgeistigte Künstler die in der ach so kalten Technologiewelt dahin darben.“
So ist nun mal die Realität, ob Sie es wahr haben wollen oder nicht.
„Ich bleibe bei meiner Meinung, dass unser aktuelles Urheberrecht ein überkommenes, bigottes, von knallharten Wirtschaftsbossen mit enormem Lobbyaufwand am Leben gehaltenes Relikt ist, welches dringendst einer Korrektur bedarf.“
Das genaue Gegenteil ist der Fall.
Mein lieber Herr Stahl,
es freut mich, dass Sie so tief schürfen.
Darf ich Ihnen ein paar Fagen stellen?
1
Wenn ein Mensch ein geistiges Werk schafft, hat er dann ein Eigentumsrecht?
2
Bezweifeln Sie das Recht auf Eigentum?
3
Möchten Sie mir erklären, warum eine Eigentumswohnung mehr Wert besitzt als eine Oper?
4
Spielen Sie eine Instrument oder schaffen Sie künstlerische Werke?
5
Noch steht in Art 14 des GG als erster Artkel:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Möchten Sie das ändern?
6
Haben Sie den Eindruck, ich möchte Sie daran hindern Ihre Stimme, Gitarre, Kamera oder, was auch immer, und Ihren Geist zu nutzen, um ein eigenes Werk zu schaffen und dieses digital zu nutzen?
7
Warum wollen Sie einem Künstler nicht die Freiheit lassen, mit dem, was er schafft, so zu verfahren, wie er es für richtig hält?
@Rudi Stahl: Versuchen Sie’s mal mit Artikel 14 unseres Grundgesetzes, der bezieht sich nach herrschender Meinung durchaus auch auf geistiges Eigentum. Und, nein, es geht hier nicht „fast ausschließlich um die rein geschäftlichen Interessen einer Verwerterindustie“, sondern um meine Rechte als Autor. Ich sehe mich zwar nicht als „notleidend“ an, aber trotz eines SPIEGEL-Bestsellers kann ich als Autor von den Erträgen meiner Kunst meine Familie bei Weitem nicht ernähren und bin wie fast alle meine Kollegen darauf angewiesen, einen „richtigen“ Job zu haben. Ob eine Beschneidung meiner Eigentumsrechte der kulturellen Vielfalt dient, mag jeder selbst bewerten.
Ich persönlich bin ein Fan des „Freemium“ Modells, bei dem ein Teil des Contents kostenlos vergeben wird und der User dann für Zusatzinhalte oder Zusatznutzen bezahlt, und ich bin ein erklärter Gegner von DRM-Systemen, weil diese eher den ehrlichen Käufer bestrafen als Raubkopien verhindern. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass man den Schutz des geistigen Eigentums aufgeben sollte, nur weil er rechtlich und technisch schwer durchsetzbar ist (mit diesem Argument könnte man ebenso gut harte Drogen legalisieren, die sind auch nur schwer zu unterbinden).
Das Urheberrecht bezeichnet in erster Linie – wie der Name erkennen lässt – das Recht des Urhebers. Der sollte auch in Zukunft darüber entscheiden können, welche Rechte an seinen Werken er wem einräumt, und dies auch über den Tod hinaus. Falls Sie allerdings mit Ihrer Anmerkung zu Dieter Rams dafür plädieren wollen, dass Industriedesign (in bestimmten Fällen) als Kunst angesehen werden sollte und der Urheberrechtsschutz entsprechend angehoben wird, unterstütze ich das gern. 🙂
Sehr verehrte Frau Saalfeld
na gut, dann werden wir doch mal konkret.
Grundrechte stehen im Allgemeinen bei uns in Deutschland im GG. Ich weiß nun nicht was Sie da für ein Ausgabe haben, aber in der allgemein anerkannten aktuellen Ausgabe findet sich zu Kunst lediglich ein Grundrecht zur Kunstfreiheit. Das denke ich steht hier aber nicht zur Diskussion.
Wo bitteschön sind denn nun diese ominösen Grundrechte der Künstler?
Weiter ist es immer ein sicheres Zeichen von ‚mit dem Rücken zur Wand stehen‘, wenn man Argumente einfach für ungültig erklärt oder sonstwie abtut (Detailfragen) – klar ist ja auch viel einfacher als mal darüber nachzudenken. Dann den anderen noch ein wenig persönlich angreifen (Demagoge). Ja dann braucht man auch eigendlich gar nichts mehr zu sagen. Man hat sich nur seine eigene Welt geschaffen in der alle anderen böse sind und damit hat man dann perse immer Recht.
Also einmal ganz konkret: in welchen Artikel GG wird denn hier von Herrn Notz eingegriffen? (Ich denke mal die Genfer Konvention – wg. Grundrechte und so – können wir in diesem Zusammenhang getrost aussen vor lassen. Da steht auch nix von Urheberrecht auf künstlerische Werke)
Aussedem stört mich ungemein, dass Sie hier ständig das Bild des armen notleidenden Urhebers/Künstlers vorkehren. Dabei geht es fast ausschließlich um die rein geschäflichen Interessen einer Verwerterindustie. Aber die kommen natürlich nicht so niedlich und bemitleidenswert rüber wie durchgeistigte Künstler die in der ach so kalten Technologiewelt dahin darben.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass unser aktuelles Urheberrecht ein überkommenes, bigottes, von knallharten Wirtschaftsbossen mit enormem Lobbyaufwand am Leben gehaltenes Relikt ist, welches dringendst einer Korrektur bedarf.
Und wenn diese Korrektur nicht von der Politik angegangen wird, wird sie halt von der digitalen Gesellschaft – mal wieder – vollzogen. Genauso wie schon bei Computerspielen, Musik und Filmen, dann halt auch bei Büchern. Jetzt wäre eine Gelegenheit noch Einfluss zu nehmen. Wer aber trotzig den Status quo verteidigen will, für den wird sich das Mitleid in sehr engen Grenzen halten.
Lieber Rudi Stahl,
schön, dass Sie mal lachen konnten. Die Künstler, die von einer neuen digitalen Kaste enteignet werden sollen, lachen nicht.
Es vollzieht sich jetzt die Wende von dem (vehement beschimpften) alten Weltbild des Humanismus zu eine Ideologie eines digitlaen Schwarms.
Es sind sehr wohl Grundrechte, die auf dem Spiel stehen.
Natürlich wird in den Anträgen und Beschlüssen zuerst immer lange von der Stärkung der Position der Urheber geredet. Letztendlich kommt man dann aber zur Enteignung. So argumentieren Demagogen.
Oder mal ganz einfach: Warum spielen die Remixkünstler ihre analogen Klänge und Voices nicht einfach selbst ein?
Trotz aller gewünschten Erheiterung noch einemal zum mitklatschen:
Jetzt heißt es wohl bei Grünen und Piraten: Maschinenrecht über Menschenrecht zugunsten einer digitalen Elite, der IT-Konzerne und der finanziell stärkeren Verwerter.
Und die Frage nach der Wertigkeit? „Hallo?“ ist wohl keine Argument. Spricht aber Bände.
Die anderen Erwähnungen sind in diesem Zusamenhang eher Detailfragen.
Lieber Herr von Notz:
Einfach mal durchatmen, entspannen, nochmal lesen:
1
In diesem Prozess gilt es Wege zu erarbeiten, um die Flexibilisierung und Verkürzung der Schutzfristen im Urheberrecht zu erreichen.
2
Dabei könnte bspw. die Schutzfrist auf die Dauer der Lebenszeit der UrheberInnen beschränkt werden.
Die Grünen und Sie persönlich als ihr Vertreter greifen in die Grundrechte der Künstler ein. Es kann nicht wahr sein, dass Ihre Partei die individuellen Rechte der Kreative zu Disposition stellt und einem Maschinen orientiertem Recht den Raum geben, über die Kunst zu herrschen.
Ist eine Oper weniger Wert als Ihre Eigentumswohnung (das unterstelle ich einmal)?
Ihre Vorstellung schließen es z. B. aus, im Alter von 50 Jahren ein Werk zu schaffen, von dem Frau und Kinder profitieren können. Denn in diesem Alter sind Herzinfarkt u. Ä. durchaus realistisch.
Bleiben Sie, Herr von Notz, bei den Fakten: Die Grünen sowie die Piratenpartei wollen Kreative enteignen und arbeiten nicht sauber in ihren Argumenten.
Eine Privatkopie (bis zu 7 Kopien unter Freunden und Familienangehörigen ist schon seit den 70ziger Jahren erlaubt und durch eine Gräteabgabe gegenfinanziert.
Die Creativ Commons Orgasnisation dient in weiten Teilen der Content-Beschaffung von US-IT-Konzernen.
Und erschreckend ist: Es wird der mitteleuropäische Rechtsbegriff des Urhebers, der auf dem Menschenrecht basiert, in diesen Plänen zerstört.
Sollen Künstler jetzt für die digitale Volksgemeinschaft Werke schaffen?
Lieber Herr von Notz,
ja, Foren sind im Ton oft drastischer als andere Kommunikationsformen. Foren sind eben auch ein Ort, an dem man seinem Ärger Luft machen kann. Wenn man das weiß, dann haut es einen ja auch nicht um. Ich wollte nicht beleidigend sein, durchaus aber provozierend. Es würde mich freuen, wenn Sie auf die vier Vorwürfe von mir eingehen würden, die habe ich durchaus ernst gemeint.
Mich erstaunt im Nachhinein, dass Herrn Ulmer zu den Ergüssen von Herrn Bekift nichts eingefallen ist.
Ich nehme an, dass er in Verlegerkreisen Menschen (das sind ja Kolleginnen und Kollegen), die einmal grundsätzlich anderer Auffassung sein sollten als er, nicht so unflätig angeht wie Herrn von Notz.
Dabei dachte ich immer, dass ein gewisser persönlicher Respekt zur abendländischen Kultur gehört, insbesondere wenn man nicht einer Meinung ist.
Persönliche Herabsetzung mit Argumenten zu verwechseln kommt offenbar in Mode.
(Und vielleicht noch ein kleiner Hinweis an die Redaktion: wenn schon freigeschaltet wird, darf man doch erwarten, dass der Text zumindest gelesen worden ist, oder irre ich im Falle Bekift?)
@Hardy Kurze mit Verlaub, es ließe sich genau so mit einer behinderten künstlerischen Weiterentwicklung argumentieren Bsp. Coverversionen von Liedern.
Und bei der Gier-‚Theorie‘ kommen mir irgendwie Andere als die Kunden in den Sinn, die sich dieser einmal als Todsünde bezeichneten Verhaltensweise ‚rühmen‘ dürfen.
Vielleicht steht hinter der ‚Gleichmacherei‘ ja doch nur ein Gerechtigkeitsgedanke? Warum sollte eine künstlerische Idee so viel mehr wert sein als eine technische?
Außerdem wird bei solchen Diskussionen immer der ‚arme‘ Künstler/Urheber in den Vordergrund geschoben. In der Regel sind es aber die Rechteinhaber/Verwerter, die hinsichlich des zu schützenden Gegenstands nix leisten, jedoch kassieren.
Aber zugegeben, Musikindustrie oder Verlage kommen ja auch nicht wirklich als so niedlich arm und notleident rüber wie die verschwindente Zahl der Künstler, die wirklich etwas von den langen Copyright-Zeiten hätten.
Und selbst wenn sie es wären, die die Rechte inne hätten, empände ich es halt immer noch als ungerecht gegenüber den Leuten die auch geniale Ideen haben und tolle Sachen erfinden und dann mit max. 20 Jahren abgespeist werden.
@Rudi Stahl Es scheint mir doch unzulässig, ein technisches Patent in einer solchen Weise mit einem Kreativpatent zu vergleichen. Denn mit Recht sagt das aktuelle Patentrecht, dass die technische Entwicklung nicht behindert werden darf. Aber einen uniquen Programmcode muss man für die technische Entwicklung der Gesellschaft nutzen.
Ein (z. b. Liebes-)Lied muss man nicht hören, man kann auch ein anderes hören. Das macht einen großen Unterschied.
In der Regel steckt hinter diesen Gleichheitsargumenten nur die Gier, sich kreative/musikalische Produkte ohne Vergütung anzueignen.
Nur dumm, dass die Piraten sich sogar für die Stärkung der Interessen der Urheber einsetzen und eine wirkliche Reform beschlossen haben…
Wenn man keine Ahnung hat wie du, einfach mal die **** halten.
Und für dich mal kurz zum nachprüfen, weil es ja so schwer ist für dich als mündiger Bürger sich selbst zu informieren…
http://bit.ly/vKwYI8
http://bit.ly/vuCQDK
Was für mich absolut nicht nachvollziehbar ist – abgesehen von einigen Wortentgleisungen hier – der Umstand dass das Werk eines Autors, Komponisten oder sonstigen Künstlers urhebertechnisch so viel mehr wert sein soll als das Werk eines Technikers, Chemikers, Biologen oder sonstigen Patenthalters. Max. 20 Jahre gegenüber Lebenslänglich plus 70 Jahre danach. Da sehe ich ein gehöriges Ungleichgewicht, das schleunigst angeglichen werden sollte. Und wenn es die Grünen sind, die das endlich mal angehen, haben sie schon allein dafür meine Stimme.
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